Nur Sachsen stimmt Mindestlohn nicht zu
Letzte FDP-Regierungsbeteiligung verhindert einhelliges Votum im Bundesrat / Wirtschaftsminister Morlok: Können nicht Ja sagen / CDU-Ministerpräsident befürwortet Lohnuntergrenze
Berlin. Nach langen Debatten nimmt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro am Freitag seine letzte parlamentarische Hürde. Bei der Abstimmung im Bundesrat wird voraussichtlich nur das schwarz-gelb regierte Sachsen nicht mitziehen. »Der Mindestlohn wird Arbeitsplätze kosten«, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok von der FDP dem Sender MDR INFO. Er verwies dabei auf die geringen Löhne in Polen und Tschechien: Das werde ein Problem für den sächsischen Einzelhandel und Dienstleistungssektor. »Daher kann und wird der Freistaat dem Gesetzentwurf nicht zustimmen«, sagte Morlok. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) befürwortet das Mindestlohngesetz. Aufgrund der Ablehnung durch den Koalitionspartner FDP kann die Staatsregierung ihre Zustimmung nicht geben.
Die anderen 15 Bundesländer wollen dem Gesetz, das ein zentrales Vorhaben der schwarz-roten Koalition ist, zustimmen. Der Bundestag hatte den Mindestlohn, der ab 2015 gelten soll, bereits Anfang Juli beschlossen. Für einzelne Branchen, etwa Zeitungszusteller und Saisonarbeiter, gibt es Übergangsfristen bis 2017. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Für Langzeitarbeitslose muss erst nach sechs Monaten Mindestlohn gezahlt werden. Von 2016 an soll die Höhe der flächendeckenden Lohnuntergrenze alle zwei Jahre von einer Kommission festgelegt werden, in der Unternehmer und Beschäftigtenorganisationen vertreten sind. Dies wird von der Opposition kritisiert.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sieht Risiken für Arbeitsplätze im Osten. »In Ostdeutschland werden besonders viele Arbeitnehmer vom Mindestlohn profitieren. Der Nutzen ist hier also besonders groß«, sagte er der »Schweriner Volkszeitung«. Aber »mit der Zahl der Betroffenen wächst natürlich auch das Risiko. Vor allem in den Bereichen, die darunter liegen, kann man eine gewisse Gefährdung nicht leugnen.« Gleichwohl stimmt auch sein Land der Regelung zu. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) ist mit dem Gesetz nicht vollends zufrieden und hätte sich ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht, wie sie MDR INFO sagte. Gleichzeitig sicherte sie zu: »Das aktuelle Modell wird von uns mitgetragen.« dpa/nd
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