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Kamera muss drin bleiben

Gericht setzt Videoüberwachung durch Polizei enge Grenzen

In Niedersachsen darf die Polizei bei Kundgebungen nur filmen oder fotografieren, wenn Gefahr im Verzug ist. Das vorsorgliche Ausfahren einer Kamera ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/939139.kamera-muss-drin-bleiben.html

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