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Kamera muss drin bleiben
Gericht setzt Videoüberwachung durch Polizei enge Grenzen
In Niedersachsen darf die Polizei bei Kundgebungen nur filmen oder fotografieren, wenn Gefahr im Verzug ist. Das vorsorgliche Ausfahren einer Kamera ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
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