Einstieg in die Maut für Radfahrer?
Hürden für Gruppenfahrten in Schleswig-Holstein
Reinhard Meyer (SPD) wird nicht müde wird, das nördlichste Bundesland als ganzjähriges Urlaubsparadies Lob zu preisen. Er ist nicht nur Wirtschafts- und Verkehrsminister in Schleswig-Holstein, sondern auch seit 2007 Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) im Ehrenamt. Gleichzeitig legt er die Hände in den Schoß, wenn Radfahrern im Norden bislang ungeahnte bürokratische Hürden auferlegt werden. Es geht um einen Streit zum § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) betreffend »Touren- und Gruppenfahrten in personell großer Stärke mit Tangierung von Landes- und Bundesstraßen«.
Was bisher ein eigentlich unproblematischer Freizeitspaß für Kirchen, Volkshochschulen, Landfrauen, Sportvereine, Parteien und Schulklassen bzw. für Gruppen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) gewesen ist, wird nun zum finanziellen Ärgernis und versicherungstechnischen Problem. Touren mit mehr als 100 Teilnehmern oder mit voraussichtlich »erheblichen Beeinträchtigungen« unter Nutzung von Landes- und Bundesstraßen sind nun genehmigungspflichtig. Dafür sind 50 bis 70 Euro zu berappen. Künftig muss die genaue Teilnehmerzahl ebenso im Vorfeld angegeben werden wie ein detaillierter Streckenverlauf. Eine spontane Routenänderung etwa aus Witterungsgründen ist dann nicht mehr gestattet. Andernfalls würde eine Ordnungswidrigkeit begangen, die ein Bußgeld nach sich zieht.
Der Landesvorsitzende des ADFC, Heinz-Jürgen Heidemann, ist bitter enttäuscht. In keinem Bundesland wird der StVO-Passus seiner Kenntnis nach so restriktiv ausgelegt wie in Schleswig-Holstein. Er hat vor diesem Hintergrund seinen örtlichen und regionalen Verbänden die Absage solcher beliebten Fahrten empfohlen, weil der ADFC und seine Tourenleiter nicht dafür gewappnet seien, versicherungstechnisch folgenreiche Haftungsrisiken in Kauf zu nehmen, sollte es bei entsprechenden Fahrten zu einem Unfall eines Teilnehmers kommen.
An der ADFC-Basis herrscht derweil großes Unverständnis. Peter Sommer, langjähriger Tourenleiter in Bad Oldesloe, zeigt Einfallsreichtum. Er begibt sich weiterhin zum verabredeten Tourentreffpunkt, startet die Ausfahrt dann aber als Privatperson. »Wenn mir dann Leute ebenfalls privat folgen, kann ich das ja nicht verbieten«, sagt Sommer. Neumünster mit seinen 200 ADFC-Mitgliedern hat bis auf weiteres alle Touren abgesagt. Kellinghusen ebenfalls. »Ein Schlag für alle Urlauber und Tagestouristen«, so ein Sprecher der Stadt.
In Rendsburg ist die Stadt Anbieter von Seniorentouren. Dort wird nun erst einmal das Rechtsamt um eine Bewertung der Angelegenheit bemüht. Die Wanderbewegung Rendsburg als weiterer Ausrichter von Radtouren schaltet nach eigenen Angaben einen Rechtsanwalt ein. Die Formulierung »erhebliche Beeinträchtigungen« ist jedenfalls sehr dehnbar. Wiehert hier etwa ein Amtsschimmel oder wollen Kommunen sich ihre klammen Kassen füllen?
Die Piratenpartei spricht gar von einem Einstieg in die Radfahrer-Maut. Der Verkehrsexperte der Piratenfraktion in Kiel, Patrick Breyer, ist empört: »Radfahren als Störung des Verkehrs auf Landes- und Bundesstraßen anzusehen, ist Denken aus dem vergangenen Jahrhundert.« In einer parlamentarischen Anfrage will er wissen, ob auch Familienausflüge mit größerer Teilnehmerzahl wegen einer möglichen Gefahrenbeeinträchtigung einer Genehmigungspflicht unterliegen.
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