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Gericht setzt Kostengrenze
Ärger mit dem Abschleppdienst
Schon zum dritten Mal beschäftigt derselbe Abschleppdienst den Bundesgerichtshof. Diesmal ging es um den Betrag, den Falschparker zahlen müssen, um ihr Auto zurückzubekommen. Der Kläger wehrt sich gegen Abzocke - mit Erfolg.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940629.gericht-setzt-kostengrenze.html
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