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Einbauten und Veränderungen entfernen
Jährlich ziehen etwa zwei bis drei Millionen Mieter um. Dabei kommt es nicht selten zum Streit über den Zustand der bisherigen Wohnung bei deren Rückgabe. Hier ein Detailproblem: Eine Mieterin hatte während der Mietzeit in der Küche und im Badezimmer zur Verschönerung ihrer Wohnung Styroporplatten an den Decken angebracht und auch die Türen mit Folien beklebt.
Als sie das Mietverhältnis beenden wollte, forderte der Vermieter, diese Einbauten zu entfernen. Da sich die Mieterin weigerte, klagte der Vermieter auf Beseitigung und verlangte einen Vorschuss für die dadurch erforderlichen Arbeiten. Das Amtsgericht wies die Forderung nach einem Vorschuss zwar ab, gab aber dem Vermieter insoweit Recht, dass die Mieterin vor dem Auszug die angeklebten Deckenplatt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/94283.einbauten-und-veraenderungen-entfernen.html
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