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Letzter Ausweg Sozialgericht

Flüchtlinge klagen mit Eilanträgen gegen die Ablehnung ihrer Prüfverfahren

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Die 108 Flüchtlinge des »Oranienplatz-Abkommens« wurden ohne schriftlichen Bescheid auf die Straße gesetzt. Gegen den Rauswurf versuchen einige zu klagen. Die Verfahren können Wochen dauern.

Der Rauswurf der ersten 108 Flüchtlinge des sogenannten Oranienplatz-Abkommens erfolgte offenbar nicht nur kurzfristig, sondern auch ohne ausreichende Informationen an die Betroffenen. Obwohl alle 560 Unterzeichner des Einigungspapiers registriert und damit den zuständigen Berliner Behörden bekannt sind, hielten es weder die für die Flüchtlinge zuständige Senatssozialverwaltung noch die Ausländerbehörde offenbar für nötig, die am Dienstag vom Auszug und der Streichung aller bis dahin gewährter Leistungen betroffenen Personen schriftlich zu informieren. »Die Betreiber der Unterkünfte wurden über die Maßnahme informiert und haben diese an die betreffenden Personen weitergereicht«, bestätigte eine Sprecherin des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

Einen schriftlichen Bescheid der Behörde für jeden der 108 Flüchtlinge hatte es nicht gegeben, sondern lediglich für jene, die gesondert ein Verfahren bei der Ausländerbehörde beantragt hatten. Ohne persönliche Benachrichtigung blieben somit beispielsweise alle 46 Asylsuchenden, die nicht auf Vorladungen der Ausländerbehörde reagierten, was nach zweimaligen Versäumnis zu einer Ablehnung des Verfahrens führte.

Wie »nd« berichtete, stieß die Vorladepraxis der Ausländerbehörde bei Caritas und Diakonie auf Kritik. Die oft wenige Tage im Voraus angesetzten Termine seien zu kurzfristig gewesen, um die meist traumatisierten Flüchtlinge vorzubereiten. Der flüchtlingspolitische Sprecher der LINKEN im Abgeordnetenhaus, Hakan Taş, kritisiert diesem Umgang des Senates mit den Flüchtlingen. »Von Anfang an gab es weder genug Personal noch Begleiter, um die Flüchtlinge zu informieren und auf Behördengänge vorzubereiten«, sagt Taş.

»Der Senat hat die Asylsuchenden nicht über alle Möglichkeiten aufklär«, so Taş. Problematisch sei es etwa, wenn ein Flüchtling auf Deutsch verfasste Behördenpost erhalte und es schlicht an Übersetzern mangelt, da die wenigsten Asylsuchenden über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen.

In einigen Fällen bestreiten die vom Rauswurf betroffenen Flüchtlinge nun den Gerichtsweg. Bis Mittwoch gingen beim zuständigen Berliner Sozialgericht 18 Anträge auf Eilrechtsschutz ein, wie Sprecher Marcus Howe erklärte. »Es muss nun geprüft werden, ob eine dringliche Notlage besteht.« Dafür sei das Gericht auf die »besondere Mitwirkung« des jeweiligen Flüchtlings angewiesen, der seinen Fall detailliert darlegen müsse. Bereits am Dienstag hatte die 47. Kammer des Sozialgerichts in einigen Fällen zu einem Erörterungstermin geladen und in diesem Fall ihre Sichtweise dargelegt, wonach zumindest in den »Fällen, in denen die Antragssteller mit ihren Asylverfahren eigentlich anderen Landkreisen zugewiesen worden seien«, wohl kein Anspruch gegenüber dem Land Berlin existiere. Aus der Sichtweise der 47. Kammer sei aber nicht absehbar, ob auch andere Richter die Fälle so bewerten, sagte Howe, da auch andere Kammern für die Verfahren zuständig seien. »In vielen Fällen ist die Rechtslage so unterschiedlich, dass jedes Verfahren einzeln betrachtet werden muss«, so Howe. Die Klärung dürfte allerdings einige Wochen dauern, so der Gerichtssprecher.

Zeit, die die seit Dienstag auf dem Dach des früheren Hostels in der Gürtelstraße ausharrenden Flüchtlinge nicht haben. Bis zum Mittwochnachmittag änderte sich nichts an ihrer Situation. Ihre Besetzung ging unter ständiger Polizeipräsenz weiter.

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