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Ehegattennachzug mit 21 Jahren

EuGH-Urteil

Die EU-Staaten können für den Nachzug eines ausländischen Ehepartners ein Mindestalter von 21 Jahren festlegen.

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 17. Juli 2014 (Az. C-338/13) entschied, kann dabei auch vorgegeben werden, dass das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung bei beiden Partnern erreicht sein muss. Das Gericht billigte damit entsprechende Regelungen in Österreich. Im entschiedenen Fall hatte eine in Österreich lebende Afghanin einen Antrag auf Ehegattennachzug g...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944449.ehegattennachzug-mit-jahren.html

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