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»Blaumachen« ist strafrechtlicher Betrug

Lohnfortzahlung für »Blaumacher«?

Gerade in der Sommer- und Ferienzeit, wenn die Auftragsbücher voll sind, kommt es regelmäßig vor, dass ein Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden muss. Nicht alle Mitarbeiter sehen das bereitwillig ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945137.blaumachen-ist-strafrechtlicher-betrug.html

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