Deutsche Soldaten bereiten Einsatz in Ost-Ukraine vor
Bundwehr könnte Drohne »Luna« bereitstellen/ Hinweis auf Aufklärung durch deutsche Satelliten
Deutsche Soldaten erkunden in der Ost-Ukraine, ob die Bundeswehr gemeinsam mit Frankreich die OSZE bei der Überwachung des Waffenstillstand in der Region unterstützen kann. Auf Wunsch der Organisation sollte am Dienstag ein 14-köpfiges deutsches Team zur Vorbereitung einer solchen Operation entsandt werden. Die Bundeswehrsoldaten werden bei diesem Einsatz zwar Uniform tragen, sind aber unbewaffnet. Der mögliche Stationierungsort ist Lugansk. Die Soldaten wollen bis zum Freitag unter anderem prüfen, ob das Drohnensystem »Luna« für die Aufklärung eingesetzt werden kann.
Auch von der Bereitstellung von Satelliten war die Rede im Verteidigungsministerium. Auch die Kooperation mit Frankreich deutet darauf hin, dass man die SAR-Lupe-Radarsatelliten der Bundeswehr und die französischen optischen »Helios«-Satelliten nutzen will. Beide Systeme arbeiten generell im Auswertungsverbund. Ein solcher Einsatz wäre auch ein eindeutiges Indiz dafür, dass beide Länder seit Beginn des Ukraine-Konfliktes über eigene kosmische Aufklärungsergebnisse verfügen. Gegenüber »nd« hatte die Bundeswehr entsprechende Nachfragen mehrfach mit Hinweis auf die notwendige Geheimhaltung unbeantwortet gelassen.
Der Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, Alexander Neu, merkt gegenüber »nd« an, Deutschland und Frankreich seien keine neutralen Akteure, sondern ebenfalls Konfliktparteien. Russland und die Aufständischen in den Rebellengebieten würden die Beteiligung der Bundeswehr vermutlich nicht als eine Unterstützung für die OSZE werten, sondern als eine militärische Präsenz zur Unterstützung der Regierung in Kiew. Zumal es keine Konsultation mit den Aufständischen gegeben habe. Man leitet deren Zustimmung allein aus dem in Minsk geschlossenen Waffenstillstandsabkommen ab. Auch Russland sei lediglich über seine Mitgliedschaft in der OSZE informiert worden, so Neu, der auch darauf hinweist, dass die Weitergabe der Aufklärungsdaten ungeklärt ist.
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