Trostpflaster?
Gabriele Oertel fragt nach der Vertragstreue der Regierung in der Mietenpolitik
In der Mieten- und Wohnungspolitik der Großen Koalition - so man davon überhaupt sprechen kann - passieren seltsame Dinge. Die im Herbst 2013 im Koalitionsvertrag fest vereinbarte und gleich nach der Wahl von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Angriff genommene Mietpreisbremse - wenn auch nur in der von der Kanzlerin favorisierten eher kleinen, nämlich nicht flächendeckenden Variante - liegt nun schon seit März auf Eis. Offenbar haben der vehemente Widerstand von Wohnungswirtschaft und Vermieterlobby sowie die zahlreichen Einsprüche aus Teilen der Union solch eine Wirkung hinterlassen, dass im Merkel-III-Kabinett keiner mehr den Gesetzentwurf überhaupt nur anfassen will. Ob die jetzt für Mitte 2015 angekündigte Wiederbelebung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld ein Trostpflaster sein soll, darüber kann freilich nur spekuliert werden. Fest scheint zu stehen, dass die 2009 wegen der exorbitant steigenden Energiepreise eingeführte und 2011 wieder von Schwarz-Gelb gestrichene Heizkostenkomponente demnächst erneut eingeführt werden soll - und das, obwohl sie die Koalitionäre nicht explizit vereinbart hatten. Das wäre freilich für Hunderttausende wenig betuchte Mieter, bei denen Energie- und Heizkosten häufig mehr als ein Drittel der Wohnkosten ausmachen, eine gute Nachricht. Ein Beleg für die Vertragstreue der Bundesregierung ist das jedoch noch nicht.
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