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Wenn ein Erbe bei der Grundstücksverwertung ausschert
Kann die Auflösung einer Erbengemeinschaft rechtlich erzwungen werden, wenn deren einziger Vermögenswert in einem Grundstück besteht und ein Miterbe die Auflösung verweigert? Welche besonderen Aspekte ergeben sich, wenn das Grundstück von einem Planfeststellungsverfahren betroffen ist und sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft der in diesem Verfahren vorgesehenen Nutzung zugestimmt haben?
Fritz B., 08340 Schwarzenberg
Nach § 2042 Abs. 1 BGB kann grundsätzlich jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Wenn diese daran scheitert, dass ein Miterbe oder mehrere Miterben das nicht wollen, kann jeder Miterbe den Auseinandersetzungsanspruch mit einer Klage auf Zustimmung zu einem Aufteilungsvertrag geltend machen. Wenn es sich hier um ein Grundstück handelt, kann die Teilung nach ...
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