NSA will Untersuchungsausschuss blocken

Keine Herausgabe deutscher Akten ohne Okay aus Washington - wie entscheidet die Bundesregierung?

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Dreist: Die USA und Großbritannien wollen darüber bestimmen, welche deutschen Akten die Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages übergeben darf.


Die Bundesregierung rückt offenbar keinen Millimeter ab von der engen Kooperation mit US- und britischen Geheimdiensten. Zugleich torpediert sie die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Nun sogar mit alliierter Schützenhilfe. Am Donnerstag ist wieder Termin für den NSA-Ausschuss. Er will unter anderem - getreu seinem Untersuchungsauftrag - deutsche Regierungs- und Behördenakten zur Zusammenarbeit zwischen deutschen und den Nachrichtendiensten der sogenannten »Five Eyes« einsehen. Es geht um Dokumente verschiedenster Art - Verträge, Besprechungsnotizen, Analysen.

Die Bundesregierung verweigert seit Monaten die Herausgabe. Angeblich muss man Rechte Dritter beachten. Daher hat man ein sogenanntes Konsultationsverfahren eingeleitet. Der im Bundeskanzleramt für die Geheimdienste zuständige Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche fragte bei in den Dokumenten genannten Partnerdiensten an, ob sie der Weitergabe der deutschen Alten zustimmen, in denen es Bezüge beispielsweise zur Zusammenarbeit mit der NSA gibt.

Nun liegen Antworten aus Großbritannien und den USA vor. Während London dem Vernehmen nach die Aushändigung der Akten generell ablehnt, fordert Washington eine Art Einzelfallprüfung. Die USA wollen jedes Dokument einzeln begutachten, um dann über eine Ablehnung, eine Herausgabe oder eine Schwärzung von Passagen zu entscheiden. Dazu wird eine Liste mit den Namen jener verlangt, die Zugang zu den Akten erhalten sollen. Generell wollen die US-Dienste auch sämtliche Anträge einsehen, die der NSA-Untersuchungsausschuss beschließt.

Das ist dreist und mehr als nur ein Ersatz für die ausgefallenen Lieferungen des Maulwurfs, den die CIA beim BND beauftragt hatte. Besagter Markus R. war Anfang Juli festgenommen worden, und offensichtlich hat die Bundesanwaltschaft noch immer keine Eile bei den Ermittlungen.

Die Opposition wird die Antworten aus London und Washington nicht akzeptieren. Vor allem wolle man erst einmal das wissen, was die NSA bereits weiß - nämlich, um welche Dokumente es sich überhaupt handelt, die ihnen bisher vorenthalten werden. Doch noch während sie sich darum kümmern, ihre Wissenslücken zu füllen, wurden die Abgeordneten am Donnerstag mit einer energischen Aufforderung zum Stillschweigen konfrontiert. In einer per Boten überbrachten Depesche erinnerte das Bundeskanzleramt die Abgeordneten des Ausschusses an ihre Schweigepflicht und daran, dass ihnen die Weitergabe geheimer Unterlagen untersagt ist. Grund für den unfreundlichen Hinweis dürften Enthüllungen über die Datensammlung und Datenweitergabe durch den deutschen BND nicht zuletzt von »nd« sein. Bei Verstößen drohte Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) den Parlamentariern strafrechtliche Konsequenzen an. Der Brief aus dem Kanzleramt ist auch als Versuch zu werten, Whistleblower in den eigenen Reihen und den deutschen Diensten zum Schweigen zu bringen.

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