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EuGH: Deutschland darf Zuwanderern Hartz IV verweigern

LINKE: Grundsätzliche Fragen nicht geklärt / Diakonie fordert klare Regeln für europäische Innenmigration / EU-Kommission begrüßt Urteil

Deutschland kann Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Im konkreten Fall wurde einer Frau aus Rumänien die Zahlung verweigert, da sie keine Arbeit aufnahm.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/951947.eugh-deutschland-darf-zuwanderern-hartz-iv-verweigern.html

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