Gericht lehnt Antrag gegen Beschränkungen von Hooligan-Aufmarsch ab
Polizei geht von mindestens 5000 Teilnehmern in Hannover aus
Hannover. Die umstrittene Hooligan-Demonstration in Hannover hat erneut die niedersächsische Justiz beschäftigt. Der Organisator des Aufmarsches unter dem Motto »Europa gegen den Terror des Islamismus« reichte am Freitag beim Verwaltungsgericht Klage gegen 3 der 16 Auflagen ein. Er wehrt sich gegen das Auftrittsverbot für die Band Kategorie C, den geforderten Ablaufplan und den vorgeschriebenen Verzicht auf bestimmte Symbole - konkret das Zeigen von Totenköpfen, sagte Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab: Insbesondere das Verbot des Auftritts von »Kategorie C« sei nicht zu beanstanden, »weil gerade der Auftritt der Band bei der Versammlung in Köln zur Bereitschaft der Versammlungsteilnehmer beigetragen haben dürfte, Gewalt anzuwenden«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Auftritt der Band würde das Gewaltrisiko der Versammlung daher erheblich steigern.
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht das zunächst von der Polizei erteilte Verbot der Veranstaltung gekippt. In dem Urteil forderte es aber neben der Begrenzung auf einen festgelegten Ort auch explizit strenge Auflagen, um Sicherheit gewährleisten zu können. Laut Polizei umfasst der Katalog 16 Auflagen wie das Verbot von Alkohol und Pyrotechnik sowie Lärmschutz, individuelle Kontrollen aller Demonstranten und besagte Konzertabsage. Der Organisator sollte zudem eine Namensliste der Ordner für deren polizeiliche Überprüfung übermitteln.
Die Polizei rechnet am Samstag mit mehreren Tausend Demonstranten, darunter neben Hooligans auch Rechtsextreme und Neonazis. Der Polizei liegen keine Hinweise vor, dass wegen verschiedenen, zeitgleich in Wuppertal stattfindenden Veranstaltungen von Rechten und Salafisten weniger Demonstranten nach Hannover kommen könnten. »Wir gehen von mindestens 5000 Demonstranten aus, daran wird auch Wuppertal nichts ändern«, sagte Kluwe.
Wegen der Ausschreitungen bei einer ähnlichen Demo der Gruppe »Hooligans gegen Salafisten« (HoGeSa) im Oktober in Köln hatte die Polizei Hannover die Veranstaltung zunächst verboten. Dies hatte sie mit befürchteten Krawallen begründet, denn »HoGeSa« ist auch Initiator der Demo in Hannover. In Köln hatten sich rund 4500 Hooligans und Rechtsextreme versammelt und die Polizei angegriffen. Dabei hatte es auch Verletzte gegeben.
Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung laufen in Hannover die Vorbereitungen für die Demo auf Hochtouren. Die Straßen rund um den Omnibusbahnhof werden gesperrt, umliegende Hotels und Geschäfte verbarrikadieren zum Teil ihre Fenster. dpa/nd
Hier finden sie die gesamte Mitteilung der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover auf ihrer Website.
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