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Pechstein-Prozess: Gericht lässt Schadenersatzklage zu

Eisschnellläuferin verklagt Weltverband ISU wegen Streit um zweijähige Dopingsperre auf Schadensersatz

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat die Schadenersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zugelassen. »Mit dem so eben verkündeten Urteil hat der Senat entschieden, dass die Schadenersatzklage zulässig ist«, erklärte Richter Rainer Zwirlein am Donnerstag in Saal E06 des Gerichts.

Pechstein hat den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 4,4 Millionen Euro verklagt. Das Landgericht hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin vor das OLG gezogen.

Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die fünfmalige Olympiasiegerin will beweisen, dass ihre hohen Blutwerte auf eine vererbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind.

Die ISU hat als unterlegene Partei nun vier Wochen Zeit, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision zu gehen. Dort wird dann abermals darüber entschieden, ob die Klage angenommen wird. Wenn ja, wird das Hauptverfahren an das OLG zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt. Dann könnte Pechstein am Ende auch Schmerzensgeld erhalten. SID/nd

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