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Schimmel hinterm Schrank

Mietrechtsurteil

Schimmel hinter dem Kleiderschrank - Mieter und Vermieter wälzen die Schuldfrage: Wer trägt die Kosten?

Zuerst stellte der Mieter das Bett im Schlafzimmer an die Nordwand. Doch die kalte Außenwand fand er zum Schlafen unangenehm. Deshalb platzierte er den Kleiderschrank an der Außenwand. Nach eineinhalb Jahren trat hinterm Schrank Schimmel auf. Der Mann kürzte die Miete und verlangte vom Vermieter die Beseitigung der Schäden.Der Hauseigentümer beauftragte zwar einen Maler, wollte aber die Kosten auf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/960647.schimmel-hinterm-schrank.html

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