Gericht stellt Prozess gegen Edathy ein

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete gibt Besitz von Kinderpornografie zu und zahlt 5000 Euro

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Sebastian Edathy ist nicht gerichtlich verurteilt worden. Seine Partei will ihn trotzdem so schnell wie möglich loswerden.

Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Verden hat Sebastian Edathy zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind. »Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe«, räumte der frühere SPD-Abgeordnete in einer von seinem Rechtsanwalt Christian Noll verlesenen Erklärung ein. »Ich bereue, was ich getan habe«, heißt es darin weiter. Die Strafkammer beschloss mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Edathy muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Er ist damit nicht vorbestraft.

Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis Edathys als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschaftssprecherin Kathrin Söfker das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse. Noll und Edathy legten aber Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei.

Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er mied in seinen wenigen abschließenden Worten das Wort Schuld, sagte aber auch, dass Kinderpornografie »sexueller Missbrauch« sei und die Opfer in ihrer »Würde« verletze.

Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) an Journalisten gegeben haben.

Derweil forderte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel Edathy dazu auf, die SPD zu verlassen. Dessen Verhalten sei nicht mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar. Schäfer-Gümbel betonte, dass die Parteispitze fassungslos sei, weil »Sebastian Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet«.

In Niedersachsen werde das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy fortgesetzt. Laut Schäfer-Gümbel spielt die Nicht-Verurteilung keine entscheidende Rolle. Vor einem Jahr hatte die SPD das Ausschlussverfahren angestrengt, die zuständige Schiedskommission ließ es aber zunächst ruhen, um den Ausgang der Ermittlungen abzuwarten. Mit Agenturen

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