Prozess zum Palast der Republik
Der Palast der Republik ist längst abgerissen. Damit befassen muss sich nun aber noch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Denn von 2007 bis 2009 wurde der Berliner Schlossplatz zur Einrichtung der Baustelle belegt. Dafür verlangte das Bezirksamt Mitte eine Sondernutzungsgebühr von 4,3 Millionen Euro. Am 23. April verhandelt das OVG die Klage dagegen.
Außerdem muss das OVG zum Beispiel das Absturzrisiko auf der Flugroute nahe des Forschungsreaktors in Berlin-Wannsee abschätzen, wie Gerichtspräsident Jochen Buchheister am Freitag erklärte. Man habe den TÜV Süd eingeschaltet. Sobald das Sachverständigengutachten vorliege, womit in einigen Monaten zu rechnen sei, werde die Angelegenheit verhandelt.
Als Musterverfahren bezeichnete Buchheister die Klage von Blankenfelde-Mahlow wegen der Schalldämmung eines Wohnhauses am Flughafen BER. Nach Ansicht der Gemeinde sei der gewährte Schallschutz unzureichend. Buchheister erläuterte: »Hier geht es um die Frage, ob es reicht, ein Loch in die Wand zu bohren und einen Lüfter reinzustecken, oder ob ein richtiges Belüftungskonzept erforderlich ist.« Dies betreffe viele Häuser im Umfeld des Flughafens.
Sorgen äußerte Buchheister wegen der zunehmenden Asylverfahren aufgrund steigender Flüchtlingszahlen. Dadurch könne sich die Dauer aller Verfahren in die Länge ziehen. An den märkischen Verwaltungsgerichten seien im vergangenen Jahr 2800 Asylklagen eingegangen. 2013 seien es nur 1100 gewesen. Die Schwierigkeit bei Klagen gegen Abschiebungen bestehe darin, jeweils aktuelle Informationen zur Situation in den Heimatländern der Flüchtlinge zu beschaffen.
Obwohl die Zahl aller am OVG anhängigen Verfahren 2014 von 2638 auf 2075 reduziert werden konnte, haben sich die Verfahrenslaufzeiten verlängert. Bin zum Urteil muss in einem Berufungsverfahren jetzt schon 19,8 Monate gewartet werden. 2013 waren es 17,3 Monate. Seite 11
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