Landgericht kippt Gasnetzvergabe an Berlin Energie

Schriftliches Urteil im Streit um Gasnetz liegt vor / LINKE fordert Abbruch des Vergabeverfahrens für das Stromnetz

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Landgericht Berlin hat nun nach mündlichen Verhandlungen im vergangenen Dezember die schriftliche Urteilsbegründung im Vergaberechtsstreit über den Betrieb des Gasnetzes zwischen der Gasag und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung, vorgelegt. »Danach ist dem Hilfsantrag der Klägerinnen stattgegeben worden und dem Beklagten untersagt worden, das Nutzungsrecht für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes zu vergeben«, so das Gericht am Freitag. Mit einem »durch Umwandlung des Landesbetriebes Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmen einen Gaskonzessionsvertrag abzuschließen« hat das Gericht dem Land Berlin ebenfalls untersagt.

»Das jetzt veröffentlichte Urteil des Landgerichts Berlin ist eine schallende Ohrfeige für den Senat und den ehemaligen Finanzsenator Nußbaum«, kommentierte der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Wolf. »Es beanstandet eine Vielzahl von Rechtsverstößen im Verfahren und bestreitet in mehrfacher Hinsicht die Bieterfähigkeit des Unternehmens ›Berlin Energie‹.« Nach Auffassung des Gerichts habe Berlin Energie nie im Verfahren zugelassen werden dürfen, so Wolf.

Dieses Urteil habe nicht nur Konsequenzen für das Verfahren zur Vergabe der Konzession für das Gasnetz, sondern auch für das Vergabefahren für das Stromnetz. Wolf: »Dieses weist die gleichen Mängel wie das Vergabeverfahren für das Gasnetz auf.« Diese Fehler lassen sich innerhalb des aktuellen Vergabeverfahrens nur partiell heilen. Die grundlegende Frage, ob das landeseigene Unternehmen Berlin Energie angesichts des Fehlens einer eigenen Rechtspersönlichkeit und unzureichender Kapital- und Personalausstattung überhaupt hätte zugelassen werden können, lässt sich im laufenden Verfahren nicht mehr korrigieren. Das Stromverfahren muss deshalb wegen mehrfacher Rechtsfehler abgebrochen und neu ausgeschrieben werden. »Berlin Energie« muss bieterfähig gemacht werden. Geschieht dies nicht, droht auch im Stromverfahren der Ausschluss von »Berlin Energie«.

»Wichtig ist jetzt, aus den vergangenen Fehlern zu lernen. Schließlich ist ja auch noch das Thema Stromnetzvergabe in Berlin offen«, sagte Pavel Mayer, energiepolitischer Sprecher der Piratenfraktion Um hier ein weiteres Debakel zu verhindern, sei der Senat jetzt in der Pflicht, das ausstehende Verfahren sorgfältig zu prüfen und zu verbessern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht eingelegt werden.

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