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»Das wäre Bruch der Verfassung«

Opposition fordert: Sachsen soll bei Anti-Terror-Datei abseits stehen

Sachsen darf sich womöglich nicht an einer neuen Anti-Terror-Datei beteiligen. Opposition und der Datenschutzbeauftragte verweisen auf ein Urteil des Verfassungsgerichts.

Die Anti-Terror-Datei in der Bundesrepublik, auf deren Einrichtung sich die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) vorige Woche einigte, muss womöglich ohne Beteiligung Sachsens geschaffen werden. Die Sicherheitsbehörden des Freistaats dürften sich »nicht an einer solchen Datei beteiligen«, heißt es in einem Dringlichen Antrag der Linksfraktion, der diese Woche im Landtag behandelt werd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/96925.das-waere-bruch-der-verfassung.html

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