Kampf um Landrechte in Costa Rica
Indigene verteidigen nach dem Gesetz ihre Ansprüche
San José. In Costa Rica ist die Gewalt gegen indigene Volksgruppen, die für die Rückgabe der ihnen rechtlich zustehenden Gebiete eintreten, zwar abgeflaut, doch der Kampf um ihre Landrechte ist noch lange nicht vorbei.
Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) hat der Regierung bis Mitte des Monats Zeit gegeben, ihre Resolution zugunsten von Schutzvorkehrungen für Angehörige der Ethnie der Bribri umzusetzen. Die Bribri leben im Südosten des Landes auf einem ihnen theoretisch zustehenden 11 700 Hektar großen Territorium mit Namen Salitre. Doch seit Jahren machen ihnen Nichtindigene ihre Landrechte streitig. »Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, unseren Anspruch auf Salitre zu verteidigen. Zu den Dingen, die wir dürfen, gehört auch, dass wir uns die Gebiete zurückholen, die sich in den Händen Nichtindigener befinden, aber nicht von diesen bewohnt werden«, erläutert die Indigenenführerin Roxana Figueroa.
Die CIDH-Resolution zielt auch auf den Schutz der Teribe oder Bröran, die auf dem Territorium Térraba ebenfalls im Südosten Costa Ricas leben. Etwa 85 Prozent ihres Gemeindelandes werden von Nichtindigenen besetzt. Neben Salitre und Térraba gibt es weitere 22 indigene Territorien, die alle unter der Besetzung durch Nichtindigene leiden.
Damit verstößt Costa Rica sowohl gegen eigene als auch gegen internationale Rechte und Verträge. Nach dem costa-ricanischen Indigenengesetz von 1977 sind die Gebiete der Ureinwohner unveräußerlich. Sie dürfen nicht zerstückelt und Nichtindigenen überlassen werden. Sie sind ausschließlich den Ethnien vorbehalten, die in ihnen leben.
»Nichtindigene sind jedoch hierhergekommen, um die Natur auszubeuten. Sie halten unser Land besetzt oder haben es uns durch Betrug weggenommen«, berichtet Figueroa auf einer Farm, die die Bribri Eindringlingen abgetrotzt haben, die sich das Land illegal angeeignet hatten. Der 36-jährigen Figueroa zufolge ist die Gewalt gegen die Gemeinschaft zurückgegangen. Doch sei die Gefahr nicht gebannt. IPS
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