EuGH: Grünes Licht für Atomsteuer in Deutschland

Branchengrößen Eon und RWE könnte das Urteil teuer zu stehen kommen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Kernbrennstoffsteuer kostet deutsche Atomkonzerne Milliarden. Sie wehren sich vor Gericht, weil sie sich im Nachteil sehen gegenüber anderen Stromerzeugern. Der EuGH hat der Lesart eine Absage erteilt.

Update 12.45 Uhr: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sieht in dem Urteil des EuGH eine Bestätigung des deutschen Wegs zum Atomausstiegs. »Neben den festen Daten für das Abschalten der einzelnen Atomkraftwerke gehört dazu auch, dass über die Kernbrennstoffsteuer mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den Energieträgern hergestellt wird.« Sie bewertete das EuGH-Urteil als »gutes Argument für eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer bis zum Betriebsende des letzten deutschen Atomkraftwerks«.

EuGH: Grünes Licht für Atomsteuer in Deutschland

Luxemburg. Die milliardenschwere Atomsteuer für die deutschen Energiekonzerne ist nach einem EU-Urteil rechtens. Die zu zahlende Steuer für neu eingesetzten Kernbrennstoff ist mit europäischem Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-5/14), auch weil damit durch radioaktive Abfälle verursachte Folgeschäden bezahlt werden. So soll die Steuer die mehrere Milliarden Euro kostende Bergung von Atommüll aus dem maroden Lager Assse II bei Wolfenbüttel in Niedersachsen mitfinanzieren.

Die Branchengrößen Eon und RWE könnte das Urteil teuer zu stehen kommen: Sie hoffen bisher auf die Rückzahlung von Steuern in Milliardenhöhe. Ein Eon-Sprecher betonte: »Damit ist das Thema aber nicht abgeschlossen.« Er verwies auf ein parallel laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsbericht, das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird.

Der EuGH entschied auch, dass die Steuer keine verbotene staatliche Beihilfe darstellt. Zwar sind Stromerzeuger, die keinen Kernbrennstoff nutzen, im Vorteil, weil sie die Steuer nicht zahlen müssen. Allerdings ist ihre Situation nicht jener der Atombranche vergleichbar, so der EuGH: Denn radioaktive Abfälle, die aufwendig gelagert werden müssen, entstehen nur bei der Atomkraft.

Die Einführung der Steuer war seinerzeit als Gegenleistung für die im Jahr 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke um im Schnitt zwölf Jahre verstanden worden. Nach der Katastrophe im japanischen Fukushima war dies aber von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zurückgenommen worden. Acht Meiler wurden stillgelegt, die restlichen gehen schrittweise bis 2022 vom Netz. Die Konzerne klagten in der Folge gegen den Fortbestand der umstrittenen Steuer.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus forderte: »Jetzt gehört die Entfristung der Brennelementesteuer auf die Agenda.« Die 2011 eingeführte Steuer läuft Ende 2016 aus. Zunächst nicht gezahlte Steuern hatten die Energiekonzerne auf Weisung des Bundesfinanzhofs im Dezember 2014 vorläufig entrichtet. Weil sie über zwei Milliarden Euro überwiesen, konnte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sogar über den ersten Haushalt ohne neue Schulden seit 1969 freuen. dpa/nd

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