Lesehilfe für den Senat
Initiative reicht Korrekturen zum Mietenvolksentscheid ein
Die Initiatoren des Mietenvolksentscheids haben dem Senat eine Art Leseschwäche attestiert. »Er hat unseren Gesetzentwurf falsch gelesen«, sagt Jan Kuhnert, einer von fünf Vertrauensleuten der Initiative. Vor allem dadurch kämen die enormen Unterschiede in den Kosten zustande. Die Initiative beziffert sie auf 1,15 Milliarden Euro in fünf Jahren, der Senat geht von 3,3 Milliarden aus. Um diesen Interpretationsspielraum zu beschneiden, wollen die Organisatoren an diesem Mittwoch beim Innensenat »Änderungen« und »Präzisierungen« zu ihrem Entwurf einreichen, wie sie es nennen.
Im Kern geht es um drei Punkte, die korrigiert werden sollen. Bisher war vorgesehen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften private Sozialwohnungen ankaufen müssen, so dieses es wollen und auch, wenn der Preis über dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Der Senat befürchtete, dass die Eigentümer dann ihre gesamten Schrottimmobilien anbieten. Das wird jetzt ausgeschlossen, in dem maximal zum Verkehrswert angekauft werden soll.
Eine zweite Korrektur betrifft die Förderung der Mieter von Sozialwohnungen, für die es keine Anschlussförderung mehr gibt. Hier werde nur noch die Miete von denen subventioniert, die zwei Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Wohnung lebten, sagte Kuhnert. Der Senat hatte befürchtet, dass auch neu hinzuziehende Mieter gefördert werden und so die Anschlussförderung wieder eingeführt werden soll. Ausräumen will die Initiative auch die Kritik, dass bei Einführung des Gesetzes die Mieten von Sozialwohnungen steigen würden. Denn die Initiative wollte diese bisher für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins auf einen Durchschnittswert begrenzen, der auch die Mieten der Wohnungen ohne Anschlussförderung umfasst. Diese sind aber höher als die Mieten in geförderten Wohnungen und würden somit die Durchschnittsmiete erhöhen.
»Wenn es von Vorteil für das Gesetz ist, korrigieren wir uns«, sagte Vertrauensfrau Melanie Dyck. Man habe die Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung berücksichtigt. Der Senat müsse jetzt prüfen, ob die Änderungen zulässig sind. Falls nicht, bleibe es bei dem Gesetzentwurf. Aber die Initiative geht davon aus, dass ihre Korrekturen das Wesen des Gesetzes nicht änderten, und nur dann könnte der Senat sie versagen. Auch in früheren Volksentscheiden habe es immer wieder kleine Eingriffe gegeben.
Die Initiative bestreitet auch nicht, dass einzelne Punkte auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden können, »aber nicht das gesamte Gesetz wegen seiner Kosten«, sagte Dyck mit Hinweis auf die BER-Finanzen. Die Menschen würden schnell erkennen, dass dies nur ein Trick wäre, um das Thema aus dem Wahlkampf zu halten. Ohnehin handele es sich bei der Kostenschätzung des Senats um eine »politische«, so Kuhnert, »Unsere Ausgaben hat er doppelt gerechnet, nur so kommen die 3,3 Milliarden Euro zusammen.« Wenn man jetzt die durch die Korrekturen in der Senatsrechnung eingesparten 500 bis 600 Millionen Euro abziehe, »liegen wir gar nicht mehr so weit auseinander«. Die Finanzierung von Kitas oder Straßenbau werde jedenfalls nicht wegbrechen, »und auch die Wohnungsbaugesellschaften werden nichts ins Chaos gestürzt«.
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