Gesprächsangebot an der Charité
Landesarbeitsgericht: Pflegekräfte dürfen weiter streiken - Arbeitgeber unterlagen in Berufungsverfahren
Beide Seiten im Tarifkonflikt zwischen der Charité und dem Pflegepersonal wurden vom Landesarbeitsgericht am Mittwoch dazu aufgerufen, zügig in Verhandlungen einzutreten, dies soll mit einem Angebot der Arbeitgeberseite schon am heutigen Donnerstag geschehen. Die Streikenden wurden ermahnt, Vorschläge und Hinweise der Ärzte im Rahmen der Clearingstelle weiter ernst zu nehmen. »Das Gericht hat die Argumente beider Seiten wirklich abgewogen. Letztlich konnten wir deutlich machen, dass wir mit dem Streik nicht überziehen und verantwortungsvoll mit dem Leben von Patienten umgehen«, so ver.di-Verhandlungsführerin Meike Jäger nach dem Termin.
Mittwochnachmittag war erneut darüber verhandelt worden, ob dem Pflegepersonal der Charité der jetzige Streik untersagt werden darf oder nicht. In der ersten Instanz war am vergangenen Freitag der entsprechende Antrag der Arbeitgeberseite zurückgewiesen worden, darauf hin ging sie in Berufung. Zur Verhandlung erschien auch eine Abordnung von mehreren Dutzend Streikenden, darunter Betriebsrat Carsten Becker und Dana Lützkendorf, eine der Streikleiterinnen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Gewerkschaft mit dem Arbeitskampf vor allem das tariflich regelbare Ziel des Gesundheitsschutzes verfolge, eine personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal zu erreichen. »Die bestehenden Mantel- und Vergütungstarifverträge enthielten hierzu keine Regelungen und begründeten daher auch keine tarifliche Friedenspflicht, die einen Streik ausschließen würde«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Die Ziele eines Arbeitskampfes müssten so konkret sein, dass der Arbeitgeber einfach »ja« zu den Forderungen sagen könnte. Dass dies so ist, bestreitet die Charité.
Indessen verwies Meike Jäger, Verhandlungsführerin von ver.di, noch einmal auf die umfassenden Forderungen der Pflegekräfte. Angestrebt werden nicht nur verbindliche und konkrete Regelungen für die Personalbemessung in allen Bereichen des Krankenhauses und für alle Beschäftigten. Es müsste ebenso Transparenz hergestellt werden. Nicht alle Beschäftigten könnten bisher eine Belastungsanzeige machen, Beschwerde- und Interventionsmöglichkeiten sollten standardisiert werden.
Insofern reiche das Angebot der Charité über 80 zusätzliche Kräfte für die Intensivpflege aus der Schlichtung 2014 nicht aus und sei deshalb abgelehnt worden.
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