Bayern will Streikrecht schleifen
Zwangsschlichtung und Notdienstvereinbarungen - die CSU greift tief in die Mottenkiste
Für die Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen und in Betrieben der Daseinsvorsorge soll das Streikrecht in zwei Punkten eingeschränkt werden. Es darf nur noch gestreikt werden, wenn »die Tarifparteien vor einem Tarifkonflikt eine Notdienstvereinbarung treffen und einen konkreten Streikfahrplan vorlegen«. Außerdem soll es vor jedem Streik »obligatorische Schlichtungen« zwischen den Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite geben.
Damit schlägt Bayern gravierende Eingriffe in die Koalitionsfreiheit und damit in Grundgesetz Artikel 9 vor. Zum einen, weil die Schlichtung bislang nur auf freiwilliger Basis möglich ist und nun per Gesetz verordnet werden soll. Zum anderen, weil über die Notdienstvereinbarung die Arbeitgeberseite einen Hebel in die Hand bekommt, Streiks zu verzögern oder zu blockieren. Mit dem im Mai vom Bundestag verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz hat die Koalition bereits ein Instrument zur Knebelung der kleineren Spartengewerkschaften wie der GDL geschaffen. Von den neuen Regelungen wären dagegen einige Millionen Arbeitnehmer, nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in kommunalen Betrieben, Krankenhäusern, der Energie - und Wasserversorgung, sowie im Telekommunikations-, Verkehrs- und Postbereich betroffen.
Die Christsozialen greifen hier offenbar eine abgelegte Rechtsform aus der Weimarer Republik auf: Die Zwangsschlichtung. So forderte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger, im Mai, »das Streikrecht für Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge zu reformieren und verpflichtende Schlichtungen einzuführen«. Da das Tarifeinheitsgesetz aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dem Wirtschaftsrat nicht weit genug geht, müsse es künftig auch »Zwangsschlichtungen« geben.
Dass dieser Vorstoß nun über den Bundesrat erfolgt, hat einen bezeichnenden Hintergrund. Der Wirtschaftsrat konnte sich in der CDU-Fraktion und in der schwarz-roten Koalition damit nicht durchsetzen. Dagegen hat die CSU dieses Anliegen aus der größeren Schwesterpartei flink aufgegriffen. Weniger, weil sie sich Chancen ausrechnet, damit in der Länderkammer durchzukommen, sondern um sich dadurch als die härtere Interessenvertreterin der Arbeitgeberseite zu profilieren.
Für den DGB ist das »plumpe Lobbypolitik für Konzerne«, die CSU verkaufe »dafür die Freiheit und die Interessen der Beschäftigten«, so Bayerns DGB-Chef Matthias Jena. »Erst privatisiert der Staat wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge, dann will die Post über 10 000 Beschäftigte aus dem Tarifvertrag drängen, und jetzt will die Bayerische Staatsregierung diesen Beschäftigten auch noch das Recht zur Gegenwehr drastisch einschränken.«
Und darum geht es. Denn in den letzten Jahren fanden die größten Streiks im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge statt. Die Bezahlung in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes hinkt der Lohnentwicklung in anderen Branchen hinterher. Dagegen können die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nur ihren vergleichsweise hohen Organisationsgrad in die Waagschale werfen. Mit den »Notdienstvereinbarungen« würde de facto ein Zwei-Klassen-Streikrecht in Deutschland geschaffen werden, da die großen Dienstleistungsgewerkschaften wie ver.di nicht mehr selbstständig, sondern nur mit freundlicher Genehmigung der Arbeitgeberseite, über den Umfang der Arbeitskampfmaßnahmen entscheiden könnten. Kommentar Seite 4
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