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Strafe für die letzte Hilfe

Nicht alle Ärzte wollen ein Gesetz über die Sterbebegleitung

Verbote und Strafandrohung bestimmen den Gesetzesvorschlag, dem die meisten Parlamentarier zustimmen. Gegenentwürfen werden wenig Chancen eingeräumt.

Derzeit ist Sterbehilfe in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Aktive Sterbehilfe ist verboten und wird laut § 216 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Passive oder indirekte Hilfe wie das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen oder die Vergabe von Schmerzmitteln, die den Eintritt des Todes beschleunigen könnten, werden meistens akzeptiert. Vor allem in der Ob...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976431.strafe-fuer-die-letzte-hilfe.html

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