Strafe für die letzte Hilfe
Nicht alle Ärzte wollen ein Gesetz über die Sterbebegleitung
Derzeit ist Sterbehilfe in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Aktive Sterbehilfe ist verboten und wird laut § 216 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Passive oder indirekte Hilfe wie das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen oder die Vergabe von Schmerzmitteln, die den Eintritt des Todes beschleunigen könnten, werden meistens akzeptiert. Vor allem in der Obhut von Ärzten kann es aber passieren, dass Sterbewillige sich weiter durch ein unerträgliches Leben quälen müssen. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verbietet Medizinern Beihilfe zur Selbsttötung. Zwar übernahmen nur 10 von 17 Landeskammern den Passus, aber Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery hat ihn erst kürzlich bekräftigt. Dafür erntete er den Protest Hunderter Berufskollegen, die das anders sehen.
Doch soll das nun beginnende Gesetzesverfahren Verunsicherung bekämpfen und spektakuläre Fälle wie den Pistolensuizid des MDR-Intendanten Udo Reiter oder den Fenstersturz des Schriftstellers Erich Loest unnötig machen, weil sanftere Wege geebnet werden sollen? Danach sieht es nicht aus. Wir dokumentieren die wichtigsten Gesetzesvorschläge; der mit den meisten Unterstützern verbietet geschäftsmäßige Suizidbeihilfe bei Strafe. Das wäre neu.
Prominente Unterstützer einer Kampagne für das selbstbestimmte Sterben (www.mein-ende-gehoert-mir.de) plädieren dagegen für letzte Hilfe, am besten mit einer Regelfinanzierung der Krankenkassen. Mathias Freund, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, sagte kürzlich in einem Rundfunkinterview, es sei selten, dass Patienten den Arzt um Sterbehilfe bäten. Nach einer Umfrage seiner Gesellschaft hätten bisher drei Prozent der Ärzte an einer Selbsttötung mitgewirkt. Dass die Politik sich so ausführlich mit dem Thema beschäftigt, führte er unter anderem auf den »Wunsch nach Sensation, nach existenziellen Fragen« zurück. Es sei »attraktiv«, sich mit diesem Gebiet zu beschäftigen
Bei der Abstimmung nach der Sommerpause besteht für die 631 Parlamentarier kein Fraktionszwang.
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