Verteilungsmechanismus minderjähriger Flüchtlinge beschlossen

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf / Kritik von Flüchtlingsinitiativen

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Berlin. Minderjährige Flüchtlinge, die alleine nach Deutschland kommen, sollen künftig auf Jugendämter im gesamten Bundesgebiet verteilt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Bislang gab es diese Umverteilung nur für erwachsene Asylbewerber. Für Minderjährige war sie verboten. In Städten wie Hamburg, Berlin und München waren jedoch zuletzt so viele ausländische Kinder und Jugendliche aufgetaucht, dass an eine vernünftige Versorgung nicht mehr zu denken war.

Schwesig hat bei der Formulierung des Gesetzes versucht, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Länder und Kommunen und den Bedürfnissen der Kinder zu finden. Dazu gehört auch das kürzlich von ihr angestoßene Bundesprogramm »Willkommen bei Freunden«, mit dem die Kommunen bei der Integration der minderjährigen Flüchtlinge unterstützt werden sollen.

Flüchtlingsverbände und Hilfsorganisationen äußerten jedoch Kritik an der Regelung. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge warnt: »Zwang, Nicht-Informationen, Nicht-Beteiligung und Transit-Wartezeiten werden die Jugendlichen dazu treiben, ihre eigenen, gefahrvollen Wege zu suchen.« dpa/nd

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