Berlin klagt gegen Zensus
Der Berliner Senat greift den Zensus 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) an. Der Schriftsatz sei am Vortag nach Karlsruhe gesandt worden, teilte die Innenverwaltung am Donnerstag mit. Der rot-schwarze Senat wehre sich damit gegen das aus seiner Sicht »verfassungswidrige Gesetz, das auch erhebliche finanzielle Folgen hat«, erklärte Innensenator Frank Henkel (CDU). Die Ergebnisse der Volkszählung von 2011 hätten zu teils gravierenden statistischen Korrekturen der Einwohnerzahlen in Ländern und Städten geführt. Nach den im Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Zensus leben in Deutschland weniger Menschen als vermutet. Statt der bislang angenommenen Zahl von 81,8 Millionen hat die Bundesrepublik demnach nur 80,2 Millionen Einwohner.
Für Berlin wurde die Einwohnerzahl um etwa 180 000 Einwohner nach unten auf 3,3 Millionen korrigiert. Das hat das Land von 2011 bis 30. Juni 2015 bisher 1,6 Milliarden Euro an Mindereinnahmen im Länderfinanzausgleich gekostet, wie die Finanzverwaltung kürzlich mitgeteilt hat. Inzwischen ist Berlins Einwohnerzahl durch stetigen Zuzug auf 3,5 Millionen gestiegen.
»Der Berliner Senat hat Zweifel sowohl an der Richtigkeit der im Zensus 2011 festgestellten amtlichen Bevölkerungszahl als auch darüber, ob diese Feststellung überhaupt auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht«, hieß es. Das BverfG solle in dem angestrengten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit klären.
Berlin zweifelt vor allem die Erhebungsmethode an. Erstmals sei beim Zensus 2011 eine mathematische Methode angewandt worden, die die Auswertung der Melderegister mit einer Hochrechnung von Stichproben kombiniere, rügte der Senat. Die Stichproben seien nur in größeren Städten erhoben worden. Dagegen sei die Einwohnerzahl der kleineren Städte ausschließlich auf der Grundlage ihrer Melderegister bestimmt worden. Das Stichprobenverfahren sei nicht gerichtlich überprüfbar. dpa/nd
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