Zwei Pointen
Bernd Kammer hat einen Rat für Opfer der Autobahnplanung
Die Sache hat gleich zwei Pointen, eine böse und eine schöne. Die böse: Der Bund verklagt Berlin, weil die Stadt sich zu mieterfreundlich bei der Verlängerung der Stadtautobahn verhalten habe. Die schöne: Der Senat wehrt sich, indem er ausdrücklich auf die Rechte der Mieter hinweist. Was unbedingt richtig ist.
Trotzdem reibt sich der Beobachter verwundert die Augen: Hat sich der Senat nicht monatelang ganz anders verhalten und den Bewohnern der zwei Häuser in der Beermannstraße, die demnächst der Autobahnverlängerung weichen müssen, die kalte Schulter gezeigt? Weder bezahlbarer Ersatzwohnraum war angeboten worden noch eine angemessene Entschädigung, stattdessen wurde mit Zwangsräumung gedroht. Dass die Mieter schließlich doch noch wenigstens finanziell entschädigt werden sollen, haben sie ihrem Widerstand zu verdanken.
Und nun wird genau diese Entschädigungsregelung vor Gericht angegriffen. Die Rolle des Senats hat jetzt der Bund übernommen, der die Mieter, die im Februar ohne Widerstand ihre Wohnungen verlassen haben, offenbar im Regen stehen lassen will. In ihrem Sinne kann man nur hoffen, dass der Senat in dem Rechtsstreit Erfolg hat. Und den Mietern der Häuser, die dem geplanten Weiterbau der A 100 nach Lichtenberg im Weg stehen - und das sind ein paar mehr - kann man nur raten, sich den schönen Satz aus der Klageerwiderung des Senats auszuschneiden, wonach einem mittellosen Mieter nicht einfach so seine Wohnung entzogen werden kann. Falls sie ihn daran erinnern müssen.
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