Keine Einigung ohne ein Gesetz
Martin Kröger über den angeblichen Mietenkompromiss
Strategie entwickeln, Initiative unter Druck setzen, Einigung an die Medien durchstechen, Fakten schaffen, Problem Mietenvolksentscheid abräumen. Nach dieser Devise ist die SPD mit ihrem Stadtentwicklungssenator und gar dem Koalitionspartner CDU an Bord das Problem Mietenvolksbegehren angegangen.
Auf allen Kanälen wird jetzt eine angebliche Einigung zwischen Senat und dem Bündnis, das das Volksbegehren trägt, verkündet. Die Wahrheit ist: Eine wirkliche Einigung wird es erst geben, wenn das entsprechende Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet ist. Bis dahin will sich die Basis ein Bild von den ausgehandelten Punkten verschaffen.
Dass die SPD auf den letzten Metern bei den Verhandlungen Ende vergangener Woche auf einmal großen Druck ausübte, wird bei einigen Mietaktivisten kritisch gesehen. Es entstand der Eindruck, dass das Bündnis bei den Gesprächen über den Tisch gezogen werden sollte. Ähnliche Versuche gab es damals auch beim letztlich am Quorum gescheiterten Energiebegehren.
Doch auch wenn eine Prüfung und ein Beschluss der Basis des Mietenbegehrens zu dem Verhandlungsergebnis noch aussteht, steht bereits eines fest: Es war absolut richtig, den Senat mit einem Mietenvolksbegehren auf der Straße unter Druck zu setzen. Die Angst, im Abgeordnetenhauswahlkampf 2016 permanent am sozialpolitischen Pranger zu stehen, war bei den Sozialdemokraten offenbar so groß, dass sie bereit sind, für ein Abräumen des Themas auch richtig Geld in die Hand zu nehmen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Drohungen mit den ach so hohen Kosten im Vorfeld nur Popanz waren.
Sollte das Gesetz tatsächlich das Abgeordnetenhaus passieren, wäre das ein riesiger Erfolg. Es wäre, beispielsweise was die Deckelung der Mieten in den Sozialwohnungen bei 30 Prozent des Nettoeinkommens angeht, sogar ein totaler Durchschlag – auch wenn Initiativen wie »Kotti & Co.« noch weitergehende Mietentlastungen beispielsweise für Transferempfänger gefordert haben.
Es gäbe für die Aktivisten viele Gründe zum Jubel, aber gefeiert wird erst, wenn das Gesetz mit den Verhandlungsergebnissen auch wirklich verabschiedet ist.
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