Indizienberg gegen die NPD wird höher
Heidenau und Jamel bieten Material für Verbotsantrag
Frankfurt am Main. Im NPD-Verbotsverfahren führen Verfassungsschützer von Bund und Ländern neue Aktivitäten der Naziszene in Ostdeutschland an, um das Gewaltpotenzial der Partei zu belegen. Ein bislang unveröffentlichtes Dokument enthält nach Informationen der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« Vorfälle in Jamel in Mecklenburg-Vorpommern und im sächsischen Heidenau. Die Beispiele sollen belegen, wie die rechtsextreme Partei physischen und psychischen Druck entfalte. Die NPD behindere »aktiv-kämpferisch« politische Gegner und Minderheiten.
Der Bundesrat hatte am Freitag mitgeteilt, dass ein weiterer Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden sei, um die Gefahr der NPD nachzuweisen. Er enthalte mehr als 370 Belege. Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Bundestag hatte sich dem so wenig angeschlossen wie die Bundesregierung.
Nach Angaben der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« schreiben die Rechtsvertreter des Bundesrats in dem neuen Dokument, das Dorf Jamel werde »gesellschaftlich fast vollständig von Rechtsextremen beherrscht«. Dies zeigten Wandgemälde im NS-Stil und Wegweiser zu Hitlers Geburtsort Braunau. Nach Aussagen von Dorfbewohnern erzeugten NPD-Funktionäre ein Klima der Angst. In der Nacht zum 13. August wurde die Scheune des Künstlerehepaars Lohmeyer vermutlich durch Brandstiftung zerstört.
Für das Gewaltpotenzial der NPD wird auch das sächsische Heidenau angeführt. Dort habe die NPD nicht nur Demonstrationen gegen Asylbewerber organisiert, sondern »gleichzeitig mit rechtsextremistischen bzw. neonazistischen Gewalttätern kooperiert und aktiv und zielgerichtet eine Eskalation der Auseinandersetzung herbeizuführen« versucht, heißt es laut der Zeitung in der Schrift an das Verfassungsgericht. Diese berichtete unter Berufung auf Informationen aus dem sächsischen Verfassungsschutz, dass die Auswertung der Krawalle in Heidenau durch Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz kaum begonnen habe und nicht einmal Namenslisten der polizeilich kontrollierten Teilnehmer vorlägen.
Derweil prüft die Bundesanwaltschaft, ob sie die Ermittlungen zu den rechten Krawallen in Heidenau übernimmt und bestätigte damit einen »Spiegel«-Bericht. Zudem bestätigte ein Sprecher, dass zwei Beobachtungsvorgänge angelegt wurden: Einmal geht es um sämtliche Brandanschläge auf Asylunterkünfte in Deutschland, im anderen Fall um rechts motivierte Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Agenturen/nd
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