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Schmerzensgeld: Kind in Kita verbrüht

Eine Erzieherin, die ein Kindergartenkind versehentlich mit heißem Tee verbrüht hat, muss dafür weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zahlen. Es handele sich um einen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung eintrete, entschied das Oberlandesgericht Celle in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Die gesetzliche Unfallversicherung - Träger sind bekanntlich die einzelnen Beru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/98421.schmerzensgeld-kind-in-kita-verbrueht.html

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