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Noch 100 Verfahren gegen Blockupy-Aktivisten

Nach den Protesten in Frankfurt am Main im März ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Demonstranten / Bisher nur eine Verurteilung

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach den Demonstrationen in Frankfurt ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin gegen 100 Aktivisten - sie sollen an Randale beteiligt gewesen sein. Bei 200 Anklagen kam es bisher aber nur zu einer Verurteilung.

Frankfurt am Main. Ein halbes Jahr nach den Ausschreitungen zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main am 18. März laufen noch rund 100 Verfahren gegen Blockupy-Aktivisten. Etwa 100 weitere Strafverfahren seien eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur. In den meisten dieser Fälle seien die Tatverdächtigen unbekannt, zu jung oder ihre Schuld zu gering.

Ob und wann mit Urteilen in den laufenden Verfahren zu rechnen ist, konnte die Sprecherin nicht sagen. Insgesamt 850 Straftaten hatte die Polizei im Rahmen der Blockupy-Demonstration zur EZB-Eröffnung am 18. März in Frankfurt registriert. In knapp 200 Fällen hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet.

»Wir müssen davon ausgehen, dass in diesem Rechtsstaat die Verfahren nicht eingestellt werden«, sagt Hannah Eberle, Pressesprecherin des Blockupy Bündnis. Sie betont, dass es durchaus »kritisch zu beäugen sei«, wenn Polizei und Behörden zu Zeiten vermehrter rechter Gewalt und Terrors, sich weiterhin überwiegend auf linke Proteste konzentrierten. »Man bekommt schon den Eindruck, die Polizei sei auf dem rechten Auge blind, wenn es bei den Nazi-Randalen in Heidenau nur eine Festnahme gab.« Sie rät betroffenen Aktivisten und Demonstranten sich bei der Antirepressions-AG von Blockupy zu melden, dort wäre man auf Unterstützung vorbereitet.

Das bisher einzige Urteil und sehr umstrittene gegen einen Aktivisten des Blockupy-Bündnisses war Anfang Juni gefallen. Ein 23-jähriger Italiener wurde zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Steine geworfen haben soll. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung. dpa/nd

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