Entschädigung für Kachelmann

»Bild« zur Zahlung von 635 000 Euro verurteilt

  • Christoph Driessen, Köln
  • Lesedauer: 2 Min.
2,25 Millionen sind es nicht geworden, doch immerhin 635 000 Euro. Soviel soll Jörg Kachelmann von »Bild« bekommen - als Entschädigung für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

Die »Bild«-Zeitung (Print und Online) ist zur Zahlung 635 000 Euro Entschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt worden. Das Landgericht Köln erkannte dies am Mittwoch für insgesamt 38 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns zu.

Die bisherige Höchstsumme in einem solchen Verfahren in Deutschland lag bei 400 000 Euro im Rechtsstreit wegen Falschmeldungen über die schwedische Prinzessin Madeleine vor dem Oberlandesgericht Hamburg 2009. Das Kachelmann-Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig - Springer will in Berufung gehen.

Fernsehmoderator Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozessberichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Für Berichte bei Springer forderte er 2,25 Millionen Euro Entschädigung. Das Gericht verurteilte die Axel Springer SE nun zu einer Zahlung von 335 000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300 000 Euro.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei »durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden«.

Das Gericht konnte hier kein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit erkennen. Zudem sei es durch die Print- und Onlineberichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Dagegen sah das Gericht »keine vom Kläger angeführte Pressekampagne mit anderen Verlagen«, wie es im Urteil heißt.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagte, das Urteil sei die Quittung für die »schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte«. Springer betonte, dass das Gericht den Kampagnenvorwurf nicht bestätigt habe. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, sagte: »Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über aufsehenerregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten.« dpa/nd

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