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Abschleppen trotz Behindertenausweis
Verwaltungsgerichte
Wenn ein Auto im Parkverbot abgestellt ist, kann es trotz Behinderten-Parkausweis abgeschleppt werden.
Das Verwaltungsgericht in Köln wies mit Urteil vom 1. Oktober 2015 (Az. 20 K 5858/14) die Klage eines Mannes mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis zurück. Der Mann hatte 2014 im Zielbereich des Köln-Marathons geparkt, der am folgenden Tag stattfinden sollte. Das Parken war dort verboten. Die Stadt Köln schleppte das Fahrzeug ab. Der Mann zog vor Gericht, weil seiner Ansicht nach die städtische M...
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