Fußfessel mit Nebenwirkungen
Rückfallgefährdete Straftäter werden nach ihrer Haft elektronisch beschattet. Betroffene klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht
Einmal hat Michael Wilcken erlebt, wie die elektronische Fußfessel Alarm schlug. Der Peilsender vibrierte an seinem Fußgelenk. Einmal, zweimal, dreimal. Das Signal galt ihm als Warnung, dass der Akku so gut wie leer ist. Gleichzeitig leuchtete in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel auf den Bildschirmen die Meldung »Tracker Batterie schwach« auf. Nach dem dritten Vibrieren griff ein Angestellter in der Überwachungszentrale zum Telefonhörer und rief Wilcken auf dem Handy an, um sich zu erkundigen, was los sei. Wilcken war an diesem späten Abend zu Hause, und er versicherte, dass er den Sender an seinem Bein so schnell wie möglich aufladen werde. Der Vorfall aus dem Herbst 2011 blieb folgenlos.
Wilcken, damals 42 Jahre alt, war gerade aus der Haft entlassen und lebte in Rostock. Wegen mehrfacher Vergewaltigung hatte er eine zehnjährige Freiheitsstrafe verbüßt. An diesem Tag, als er lediglich ausprobieren wollte, wie lange die Batterie seiner Fußfessel tatsächlich reichen würde, wurde ihm die ständige unsichtbare Überwachung bewusst. Ebenso klar war ihm: Sollte er sich einer seiner beiden Verbotszonen südlich der Hansestadt in Hohen Sprenz und Sanitz nähern, in denen zwei seiner früheren Opfer wohnten, dann würden die Justizbeamten in der Überwachungsstelle weniger freundlich sein und sofort Alarm schlagen. Dann würden Polizisten ausrücken und ihn ohne Ankündigung festnehmen.
In der zentralen Überwachungsstelle laufen die Senderdaten aller derzeit 76 Fußfesselträger zusammen. Die Einrichtung ist unscheinbar im Erdgeschoss einer Außenstelle des hessischen Justizministeriums untergebracht. Rund um die Uhr ist die Zentrale besetzt. Manchmal passiert über Stunden nicht viel, und es tauchen nur selten Meldungen über Verstöße der Fesselträger auf den Monitoren auf. Dann vertreiben sich die Justizangestellten die Zeit, rauchen eine Zigarette auf der Terrasse der ehemaligen Hausmeisterwohnung, kochen Tee und Kaffee oder lassen sich Essen vom Bringdienst kommen. Aber immer haben sie die Monitore im Blick. Jederzeit müssen sie aufmerksam sein, und auf Unregelmäßigkeiten eines Probanden, wie sie die Überwachten nennen, schnell und angemessen reagieren.
In den meisten Fällen sind es Lappalien wie bei Wilcken, die sich schnell lösen lassen, ohne dass die Polizei eingreifen muss. »Aber wenn es drauf ankommt, werden die Bewegungsprofile auf dem Bildschirm abgerufen«, erklärt Hans-Dieter Amthor, Leiter der Überwachungsstelle. Dann beginnt das Katz-und-Maus-Spiel. Auf dem Monitor der Zentrale erscheint ein Bewegungsprofil, das anzeigt, mit welcher Geschwindigkeit sich der Proband in welche Richtung bewegt. Mit der Satellitentechnik kann eine Person bis auf zehn Meter genau geortet werden. »Die Verbotszonen sind so weit gefasst, dass noch immer ausreichend Zeit bleibt, um im Ernstfall eingreifen zu können«, erklärt Amthor. Potenziell gefährdete Personen, wie frühere Opfer, sollen mit dieser Überwachung geschützt werden.
Wilcken kennt die Arbeitsweise der Justiz genau. Und er weiß auch, dass Bewegungsprofile nur im Alarmfall abgerufen werden dürfen. Niemand in Bad Vilbel darf grundlos hinter den Überwachten herschnüffeln. Das verbietet der Datenschutz. Trotzdem war die elektronische Fußfessel für ihn ein großer Einschnitt in die Bewegungsfreiheit. Obwohl er längst kein Häftling mehr war, wurde er auf Schritt und Tritt überwacht. Selbst nachts, beim Aufladen des Gerätes, hatte er Angst, dass er das magnetisch befestigte Kabel abreißen würde. Ohne aufgeladene Fußfessel hätte er seinen Alltag nämlich nicht meistern können. »Es gab keinen Tag, an dem ich einmal meine Ruhe hatte«, sagt er.
Hinderlich war ihm die unsichtbare Überwachung auch bei der Jobsuche. Gleich mehrere Angebote musste er ausschlagen, entweder hätte er wegen der langen Ladezeit des Peilsenders keine Überstunden machen können, oder er hätte, wie bei einem Bestattungsunternehmen, seine Verbotszonen durchqueren müssen. Mit Glück fand er schließlich einen Ein-Euro-Job, bei dem er Metall entrostete.
Es gab Orte, die er niemals betrat. Dazu zählte ein Schwimmbad, weil er sich den fragenden Blicken der Menschen nicht aussetzen wollte. Auch Kino- oder Theatersäle, in denen es keinen Handy-Empfang gibt, waren für ihn tabu. Dort wäre nämlich die Fußfessel blockiert worden, was in Bad Vilbel sofort Alarm ausgelöst hätte. Die elektronische Überwachung, die Wilcken zum Schutz der Allgemeinheit auferlegt worden war, wirkte auf ihn wie eine zusätzliche Bestrafung. Dagegen ging er 2012 rechtlich vor und reichte über seinen Anwalt Helfried Roubicek Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das oberste Gericht nahm die Klage an; eine Entscheidung steht bis heute aus.
Die Einführung der Fußfessel war gewissermaßen die Folge eines politisches Unfalls. Vollmundig hatte Kanzler Gerhard Schröder während seiner Regierungszeit verkündet: Sexualstraftäter müsse man »wegsperren - und zwar für immer«. Schließlich sei eine Wiederholungsgefahr nie ganz auszuschließen, argumentierte er. Folglich weitete die rot-grüne Bundesregierung 2002 die Sicherungsverwahrung massiv aus. Richter durften sich vorbehalten, sie auch nach der Urteilsverkündung zu verhängen. In einigen Bundesländern konnte sie generell nachträglich angeordnet werden. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte 2009, dass diese Praxis des Strafvollzugs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, weil Straftäter wie bei der nachträglich verordneten Sicherungsverwahrung niemals zweimal verurteilt werden dürften. Ähnlich entschied später, im Mai 2011, das Bundesverfassungsgericht. Von Schröders populistischem Vorstoß blieb nicht viel übrig.
Diese Rechtsprechung setzte nun die Bundesregierung gehörig unter Druck. Mitunter hätte die Justiz nämlich auch Schwerkriminelle freilassen müssen, denen nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Daher beschloss die damalige schwarz-gelbe Koalition, die elektronische Aufenthaltsüberwachung einzuführen. Im Dezember 2010 passierte das Gesetz den Bundestag. Ab Januar 2011 dürfen die Führungsaufsichtsstellen der Justiz schließlich jenen Straftätern Fußfesseln anordnen, die mindestens drei Jahre in Haft waren und von denen noch immer eine erhebliche Sicherheitsgefährdung ausgeht.
Einer der ersten, der einen solchen Peilsender tragen musste, war Sven Hempel*. Der heute 58-Jährige hatte 2011 gerade eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt, weil er ein achtjähriges Mädchen missbraucht haben soll. Die Schülerin hatte in seinem Reitstall geholfen, Pferde zu pflegen. Dort soll es zu einem Übergriff gekommen sein. Hempel bestreitet die Tat bis heute, aber das Gericht entschied anders. Gesellschaftlich war der einst angesehene Mann, der als Systemprogrammierer für Großrechnersysteme gut verdiente und in seiner Freizeit einen Rennstall aufbaute, mit dem Urteilsspruch erledigt. Freunde distanzierten sich, Zeitungen in Norddeutschland nannten ihn einen Kinderschänder.
Eine Therapie lehnte Hempel während der Haft ab. »Ich hatte die Tat ja nicht begangen«, beteuert er. Folglich kam für ihn eine Behandlung einem Schuldeingeständnis gleich. Diese Weigerung hatte für ihn allerdings weitreichende Folgen: Sie verbaute ihm nicht nur Hafterleichterungen, sondern brachte ihm auch die elektronische Fußfessel nach seiner Entlassung im Juni 2011 ein. Schließlich galt er ohne Therapie als rückfallgefährdet.
Auch für ihn war der 250 Gramm schwere Klotz am Bein hinderlich bei der Resozialisierung. Denn die Fessel verwehrte ihm einen Wiedereinstieg als Systemprogrammierer. »Ich arbeitete vor der Haft in Rechenzentren von Unternehmen, in denen Handys nicht erlaubt sind, weil durch die Strahlung die sensiblen Brandschutzanlagen ausgelöst würden«, erzählt er. Auch mit einem Peilsender hätte er das System gestört.
Fünf Jahre sollte Hempel elektronisch überwacht werden, was beruflich sein Ende gewesen wäre. Er versuchte, sich dagegen zu wehren und reichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. In seiner selbstverfassten Klage vom November 2011 argumentierte er ähnlich wie Wilcken, dass die Überwachung ein selbstbestimmtes Leben kaum zulasse. Er rechnete dem Gericht auch vor, dass er in den fünf Jahren, die er überwacht werden sollte, alleine 8,5 Monate mit dem Aufladen der Fessel verbracht hätte. Seiner Auffassung nach kommt das einem Freiheitsentzug gleich.
Nach anderthalb Jahren und mehreren Einsprüchen nahm die Führungsaufsicht ihm die Fessel schließlich ab, damit er wieder in seinem Beruf arbeiten konnte. Unterstützung erhielt er dabei von Helfried Roubicek. Hempel wurde auf den Rechtsanwalt aufmerksam, weil dieser auch Wilckens Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte.
Als Michael Wilcken im September 2011 aus der Haft entlassen wurde, lebte er sehr zurückgezogen. Er verließ seine Wohnung nur, wenn es unbedingt nötig war. Kontakte knüpfte er vor allem übers Internet. Dort lernte er auch eine Frau aus Bochum kennen, die sich trotz seines Strafregisters auf ihn einließ. Für eine kurze Zeit war er mit ihr befreundet. Als er sie besuchen wollte, meldete er sich ordnungsgemäß bei seinem Bewährungshelfer ab. Aber noch im Zug wurde er von seiner Bekannten angerufen. »Sie berichtete, dass sie einen Anruf vom Landeskriminalamt erhalten hatte und sie über meine Fußfessel aufgeklärt wurde«, erinnert sich Wilcken. »Als ich bei ihr ankam, wurde ich schon von zwei Kripobeamten erwartet, die mich durchsuchten.«
Nach seiner Freilassung hatte Wilcken von der Führungsaufsicht neben Fußfessel und Verbotszonen noch weitere Auflagen erhalten. Einmal im Monat durchsuchte ein Justizbeamter seine Wohnung nach verbotenen Gegenständen. Natürlich durfte er keine Waffen besitzen, auch Handschellen waren ihm strikt untersagt, weil er bei sexuellen Übergriffen seine Opfer gefesselt hatte.
Hans-Dieter Amthor von der zentralen Überwachungsstelle betrachtet die elektronische Überwachung ergänzend zu den Auflagen der Führungsaufsicht als nützliches Sicherheitsinstrument. Bundesweit gebe es ungefähr 300 Menschen, denen schwerste Straftaten zugetraut werden, erklärt er. »Einige davon überwachen wir mit den Peilsendern.« Der Auftrag ist klar, die Technik soll dazu beitragen, die Rückfallquote nach der Haftentlassung so gering wie möglich zu halten.
Das gelingt allerdings nicht immer, wie kürzlich der Ausbruch des Irakers Rafik Youssef in Berlin zeigte. Der mutmaßliche Islamist riss sich im September die Fessel einfach vom Fuß. Zwar schlugen Amthors Kollegen in Bad Vilbel sofort Alarm, doch Youssef war für eine kurze Zeit nicht überwacht. Das nutzte er aus und attackierte eine Polizistin mit einem Messer, bevor er von einem Beamten erschossen wurde.
Der Vorfall zeigt die Grenzen der elektronischen Überwachung auf. Sie ist bei weitem keine perfekte Beschattung, die Rückfälle gänzlich ausschließt. Dies sieht auch Wilcken so. Wer Gewalt ausüben wolle, werde auch von einer Fußfessel nicht aufgehalten. »Der findet einen Weg und geht nicht in eine verbotene Zone etwa zu seinem Opfer nach Hause. Nur in diesen Gebieten sind die Gefährdeten schließlich durch die Aufenthaltsüberwachung geschützt.« Wilcken selbst kannte die Arbeitsstelle einer der beiden Frauen, die vor ihm bewahrt werden sollten. »Dort war keine Verbotszone, die Fußfessel wäre also in diesem Fall nutzlos gewesen.« Doch er war nicht auf Rache aus.
Helfried Roubicek hat seinen Mandanten Wilcken als einen »Grenzgänger« kennengelernt. »Solche Leute ecken öfters an«, sagt er. Zu einem Vabanquespiel wurden für Wilcken die Treffen mit zwei Frauen, 20 und 22 Jahre alt, die sich im Sommer 2013 bei ihm auf eine Anzeige gemeldet hatten. Wilcken suchte weibliche Modelle, von denen er Ganzkörperabdrucke aus Gips nehmen wollte. Bereits im Gefängnis hatte er kunstvolle Plastiken angefertigt. Für die Akt-Sitzungen traf er die beiden Frauen auf seiner Parzelle in Rostock. Eigentlich hätte er der Führungsaufsicht von der Laube berichten müssen, doch er hatte dies verheimlicht. »Für ihn war das ein Rückzugsraum«, erzählt der Anwalt - ein Ort, an dem er sich nicht überwacht gefühlt habe.
Seinen Modellen versprach er eine Gage in Höhe von 2500 Euro, die ihm angeblich ein Abnehmer aus Hamburg zahlen wollte. Natürlich waren solche Treffen für Wilcken, der sich nichts mehr zuschulden kommen lassen durfte, mit einem Risiko verbunden. Selbst der kleinste Verdacht eines neuerlichen Grenzüberschreitens hätte ihm zum Verhängnis werden können.
Tatsächlich ereignete sich bei den Sitzungen ein solcher Zwischenfall: Als die ältere der beiden Frauen mit Wilcken alleine war und von ihm eingegipst wurde, fürchtete sie sexuelle Handlungen und flüchtete Hals über Kopf aus dem Gartenhaus. Wilcken beteuerte später, dass alles ein Missverständnis sei, und versuchte, ihr Vertrauen zurückzugewinnen. Tatsächlich kam sie nach einigen Tagen erneut zu einer Sitzung. Doch sie flüchtete wieder und zeigte ihn schließlich an.
Das Rostocker Landgericht glaubte Wilckens Beteuerungen nicht, dass es ihm bei den Gipsabdrücken lediglich um die schöne Kunst gegangen sei. Einziger Zweck der Sitzungen sei der sexuelle Anreiz gewesen, hieß es. Der Richter verurteilte Wilcken zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung. Seit über zwei Jahren sitzt er nun in der mecklenburgischen Justizvollzugsanstalt Waldeck.
Hempel dagegen hat einen Neuanfang geschafft. Für seine Aufträge fliegt er heute wieder quer durch die Republik, so wie er es bereits vor seiner Verhaftung tat. Den Wohnort hat er gewechselt - seine Heimat im Norden ließ er hinter sich, weil er sich dort wie ein Gebrandmarkter fühlte. Noch immer hofft er auf eine Wiederaufnahme seines Verfahrens, in dem er seine Unschuld beweisen will. Auch wenn er sich dafür keine großen Chancen ausrechnet - abgehakt hat er seine Verurteilung und die Jahre im Gefängnis noch lange nicht.
Körperlich hat ihn die elektronische Fußfessel möglicherweise nachhaltig geschädigt. Hempel zeigt seinen von geplatzten Äderchen übersäten linken Unterschenkel, an dem der Peilsender angebracht war. Er sagt, der permanente Stromkontakt am Bein habe seine Gefäße geschädigt. »Jedes Medikament wird vor der Einführung auf dem Markt genau getestet«, ärgert er sich. »Nur für die Fußfessel gilt das nicht.« Tatsächlich wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland ohne ausreichende Prüfung eingeführt. Erst jetzt hat das Institut für Kriminologie an der Universität Tübingen den Einsatz der Fußfessel evaluiert. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen noch aus.
Für den Justizbeamten Hans-Dieter Amthor ist dies kein ungewöhnlicher Vorgang. Schließlich brauche man die Praxis, um Rückschlüsse auf einen verbesserten Umgang mit der Technik ziehen zu können, gibt er zu bedenken. Natürlich weiß er, dass technisch eine viel umfangreichere Kontrolle möglich wäre. Die Polizei könnte etwa problemlos Bewegungsprofile über die IMSI-Nummern der Smartphones erstellen, und zwar unabhängig davon, ob ein Telefon eingeschaltet ist oder nicht. Ebenso könnten implantierte Mikrochips die klobigen Peilsender überflüssig machen. Doch Amthor setzt auf die derzeit angewendete Überwachung, weil sie - so sagt er - einen größtmöglichen Datenschutz für die Probanden gewähre. »Für unseren Auftrag ist die Technik ausreichend.«
Abzuwarten bleibt schließlich, ob die Verfassungsrichter die Peilsender ebenso bedenklich halten wie die Betroffenen Wilcken und Hempel. Sollten ihre Beschwerden Erfolg haben, könnte dies für die elektronische Aufenthaltsüberwachung weitreichende Auswirkungen haben.
* Name geändert
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