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Gast bricht mit Stuhl zusammen
Muss der Wirt zahlen?
In einem Magdeburger Lokal ist ein Gast mit einem Stuhl zusammengebrochen - Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat er nicht.
Der Gast hatte Anfang Mai mit seiner Frau im Magdeburger Zentrum frühstücken wollen. Beim Hinsetzen brach der Stuhl zusammen. Der Mann verletzte sich. Er forderte vor Gericht ein Schmerzensgeld von 3000 Euro und einen Verdienstausfall von 7000 Euro. Der Wirt habe sein Mobiliar nicht ausreichend kontrolliert, begründete er. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage des Mannes ab. Der Unfall sei zwar...
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