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Mehrere kleine Verstöße rechtfertigen ein Fahrverbot
Verkehrsrecht
Wenn ein Autofahrer in weniger als drei Jahren fünf »einfachere« Verkehrsverstöße begangen hat, kann dies durchaus ein Fahrverbot rechtfertigen.
Das geht aus einem am 17. November 2015 veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az. 1 RBs 138/15) hervor.Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Hamm, das einen Fahrer nach vier mit Bußgeldern geahndeten Delikten wegen eines erneuten Handytelefonats am Steuer zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot belegt hatte.Der heute 29-jähri...
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