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Drohne stürzt nur knapp neben Skifahrer ab

Fluggerät mit Kamera verfehlt Österreicher Hirscher haarscharf / Verkehrsminister Dobrindt will neue Regeln für zivile ferngesteuerten Fluggeräte: Kennzeichnungspflicht für Besitzer geplant

  • Lesedauer: 4 Min.

Berlin. Bei einem Skisport-Wettbewerb in Madonna di Campiglio hat es beinahe einen schweren Unfall mit einer Kamera-Drohne gegeben. Der Skifahrer Marcel Hirscher entkam dem unbemannten Flugkörper nur knapp - während der Österreicher die Piste hinunterfuhr, stürzte eine Kameradrohne nur knapp neben ihm zu Boden. Beim Anblick von Aufnahmen des Unglücks im Ziel sprach der viermalige Sieger des Gesamtweltcups von einer »absoluten Frechheit«. Er wolle sich nicht ausmalen, was hätte passieren können. Beim Absturz auf die Piste kam das Flugobjekt Hirscher so nahe, dass dieser sogar etwas gespürt habe

Auch Renndirektor Markus Waldner war sauer: »Eine Schweinerei!«, sagte er und kündigte an, so etwas nicht mehr zuzulassen. Für den Weltverband FIS steckt in diesem Vorfall auch ein Dilemma: Einerseits will der Sport beworben und jüngeren Fans schmackhaft gemacht werden, spektakuläre Luft-Bilder sind dafür Möglichkeiten. Andererseits zählt der Sicherheitsaspekt: Beim Event am Montag hatte es etwa Kritiker gegeben, die die Gesundheit der Sportler bei Kollisionen gefährdet sahen.

Derweil hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Pläne erneuert, den Betrieb privater Drohnen in Deutschland mit weitreichenden Flugverboten einzuschränken. »Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen«, sagte Dobrindt der »Passauer Neuen Presse«. Die ferngesteuerten Fluggeräte werden in Deutschland immer beliebter und dürften zu den begehrtesten Weihnachtsgeschenken in diesem Jahr gehören. Mit den neuen Regelungen sollen nach Angaben des Verkehrsministeriums Gefährdungen im Luftraum und am Boden, beispielsweise durch Kollisionen oder Abstürze, vermindert werden.

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Die unbemannten Flieger »sind preiswert und dadurch zum Massenphänomen geworden«, heißt es im Ressort des CSU-Politikers. »Ihr Einsatz ist aber bisher nicht ausreichend geregelt.« Das soll sich ändern. Künftig sollen alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 500 Gramm kennzeichnungspflichtig werden, »um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können«. Das lässt Skeptiker aufhorchen: Welche und wo die erhobenen Daten gespeichert, wem zugänglich gemacht werden, ist nämlich noch offen.

Von einer Art Vorratsdatenspeicherung spricht die Linksfraktion im Bundestag, Anfragen an Dobrindts Ressort wurden in der Vergangenheit eher maulfaul beantwortet – lieber ließ der Minister zuerst die »Bild«-Zeitung von seinen Plänen wissen. Die sorgte im Herbst mit einer Geschichte über »Drohnen-Führerscheine« dann auch für entsprechende Schlagzeilen.

Wer zu Weihnachten eine Drohne geschenkt bekommt, muss deshalb aber noch nicht gleich luftrechtliche Kenntnisse büffeln. Für die gewerbliche Nutzung soll eine entsprechende Lizenz aber künftig Pflicht sein, inklusive einer Prüfung. Die Regierung will den Einsatz zu unternehmerischen Zwecken sogar noch ausweiten: Die zuständigen Landesbehörden sollen künftig Drohnenflüge »auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird«. Das entspricht Vorstellungen, die auf EU-Ebene formuliert wurden. Bisher sind in Deutschland Drohnenflüge »außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten«.

Für private Drohnenfreunde wird es dabei auch bleiben. Für sie sollen auch Flüge ab einer Höhe von 100 Metern verboten bleiben, zudem dürfen Drohnen nicht »über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden« sowie über »Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien« surren.

Das Ministerium gibt bisher nicht viel mehr Informationen über die geplante Verordnung preis. Dies gilt auch für die Möglichkeiten, per Geofencing automatische Flugverbotszonen für Drohnen einzurichten. Technisch wäre dies mittels Landkarten-Software und Chips in den Drohnen möglich.

Die Deutsche Flugsicherung hat die Pläne von Dobrindt bereits begrüßt – kein Wunder: Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht hatte deren Chef Klaus-Dieter Scheuerle im August erhoben. Ein paar Tage später wurden die Bemühungen von Dobrindt bekannt. Man kennt sich gut: Scheuerle ist Parteifreund des Ministers – und war einmal Staatssekretär im gleichen Ressort. vk/mit Agenturen

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