Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Rauchmelder auch in bestehenden Gebäuden
Energie und Hausbau
In einigen Bundesländern heißt es: Rauchmelder auch in bestehenden GebäudenIn drei Bundesländern - Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt - müssen ab Anfang 2016 auch in älteren Gebäuden Rauchwarner angebracht sein. Für Neubauten gilt diese Pflicht in fast allen Bundesländern. In Sachsen greift sie ab dem neuen Jahr - nur Berlin und Brandenburg haben zurzeit noch keine Rauchmelderpflicht. In NRW...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996257.rauchmelder-auch-in-bestehenden-gebaeuden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.