Tempolimit für Berliner Allee
Auf der von täglich bis zu 40 000 Fahrzeugen genutzten Berliner Allee in Weißensee gilt künftig auch tagsüber Tempo 30. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag entschieden. Anwohner Norbert Mahler hatte geklagt, weil sich die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weigerte, trotz überschrittener Lärm- und Schadstoffgrenzwerte ein Tempolimit festzusetzen.
Das war unrecht, weil der von der Stadtentwicklungs- und Umweltverwaltung herausgegebene Luftreinhalteplan genau dies vorsehe, befand das Gericht. Bereits 2012 wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid um zehn Prozent überschritten. »Wir sind erleichtert, dass Berlin jetzt in der Berliner Allee endlich handeln muss«, sagt Martin Schlegel von der Umweltorganisation BUND, die die Klage unterstützt hatte. »Wir erwarten, dass das Tempolimit auch permanent überwacht wird, wie schon jetzt erfolgreich in der Schildhornstraße in Steglitz praktiziert«, sagt er.
Man erwarte Tempolimits auf allen Straßen mit Grenzwertüberschreitungen. »Falls nicht, stehen die nächsten Anwohner, die klagen möchten, schon bereit.« Zu den Spitzenreitern gehören unter anderem die Leipziger Straße in Mitte und der Hardenbergplatz vor dem Bahnhof Zoo. Insgesamt sind fast 80 Hauptstraßen betroffen.
»Das Urteil ist ein Erfolg für den Umweltschutz in Berlin - es gibt ein Recht auf saubere Luft und Ruhe«, kommentiert Silke Gebel, umweltpolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus. Wenig überraschend sieht der ADAC in Tempo 30 »keine Lösung«. Da der Verkehr stocke, müsse er verflüssigt werden, sagt Jörg Becker. Neben einem attraktiveren öffentlichen Nahverkehr sieht man bei der Autofahrerlobby die Lösung im »Ausbau des Straßenringsystems im Osten«.
Die Stadtentwicklungsverwaltung neigt laut Sprecher Martin Pallgen dazu, vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen, will aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Flächendeckende Tempo- limits plane man nicht.
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