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Uni darf Studenten Jahre später wegen Täuschung exmatrikulieren
Gerichtsurteil
Eine Uni kann unter bestimmten Bedingungen Studenten wegen Täuschung exmatrikulieren, auch wenn diese schon mehrere Semester zurückliegt.
Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember 2015 (Az. 6 K 1095/15) die Exmatrikulation eines Medizinstudenten der Rheinisch-Westfälischen Technische Hochschule Aachen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die Exmatrikulation zulässig, weil nachträglich Tatsachen bekannt geworden waren, die die Einschreibung untersagen. Der Mann, der an der Aachener Hochschule Humanmedi...
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