Kaputte Zugtoilette: Doch kein Schmerzensgeld?
Trier. Wendung im Berufungsverfahren um Schmerzensgeld für eine Bahnreisende wegen einer kaputten Zugtoilette: Der Vorsitzende Richter Thomas Henrichs deutete am Freitag in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Trier an, dass er ein Schmerzensgeld für die Klägerin infrage stelle. »Ich habe da Probleme«, sagte er. Denn möglicherweise habe die Frau aus Trier »ihr Dilemma« verhindern können, wenn sie bei einem der zahlreichen Stopps entlang der Moselstrecke ausgestiegen wäre, um dort auf Toilette zu gehen. Die Frau hatte die Bahn auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro verklagt, weil in einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier die einzige Toilette im Zug defekt war. Fast zwei Stunden habe sie bei der Fahrt im Oktober 2014 ihren Harndrang unterdrücken müssen, was ihr Schmerzen verursacht habe. Nach Ankunft am Trierer Bahnhof sei »alles in die Hose gegangen«. Das Amtsgericht Trier hatte die Deutsche Bahn Regio AG im Juli vergangenen Jahres zu 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Sie habe sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, hieß es im Urteil. Die Bahn hat Berufung eingelegt, weil sie der Ansicht ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine funktionierende Toilette in einem Nahverkehrszug gibt. Das Urteil soll am 19. Februar verkündet werden. dpa/nd
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