Mandanten sind oft nicht ausreichend darüber informiert, dass sie, wenn sie wirtschaftlich schlecht gestellt sind, über die Justizkasse finanzielle Unterstützung für Kosten anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit beantragen können. In gerichtlichen Verfahren wird das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe genannt. Nachfolgend geht die Rechtsanwältin UTE MALINOWSKI aus Berlin näher darauf ein.