Schwiegermütter gehen leer aus
Online-Umfrage zur Erbschaft bei Geldanlagen
Streit vor allem deswegen, weil oft vorab ungeklärt bleibt, wie Angehörige, Freunde oder Organisationen bedacht werden. Der häufigste Grund für Streit ist ein zweideutiges Testament oder das Fehlen desselben.
Dabei haben die Deutschen klare Antipathien und Vorlieben. Nach einer Online-Umfrage im Auftrag der Versicherungsgesellschaft Hannoversches Leben schließen sieben Prozent die eigene Schwiegermutter kategorisch als Erbin aus, vier Prozent würden ihren eigenen Kindern nichts vermachen. Der Ex-Partner bekäme von 33 Prozent nichts.
Die wenigsten gönnen ihr Erbe dem Staat. 73 Prozent würden einer Partei - für diese sind Erbschaften eine wichtige Einnahmequelle - definitiv nichts vererben. 66 Prozent schließen den Staat von vorn herein aus. Immerhin acht Prozent gönnen ihren Hinterbliebenen keinen Cent, sondern wollen alles vorher ausgeben.
Doch der letzte Wille wird oft nicht richtig vorbereitet. Grundsätzlich kann es beispielsweise ratsam sein, rechtzeitig eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Am besten kostengünstig online. Die Hinterbliebenen sind dann finanziell abgesichert und Schulden, etwa aus einer Hypothek für das Haus, lassen sich tilgen. Auch Erbengemeinschaften können damit ausgezahlt und die Zwangsversteigerung einer Immobilie oft vermieden werden.
Gibt es keine anders lautende Verfügung oder weist der »letzte Wille« gravierende formale Mängel auf, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Sie wird detailliert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ergibt sich aus dem Verwandtschaftsgrad. Der Gesetzgeber bedenkt dabei in erster Linie die nahen Angehörigen. Kinder, Enkel und Urenkel gelten vor dem Gesetz als Erben der 1. Ordnung, während Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten Erben der 2. Ordnung sind. Weiter entfernte Verwandte gehören zur 3., 4. oder 5. Ordnung.
Doch was ist mit unverheirateten Paaren, mit sogenannten Patchwork-Familien, Alleinerziehenden oder der besten Freundin? Wer die gesetzliche Erbreihenfolge als unpassend für seine persönliche Situation empfindet, der sollte ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag mit den Betroffenen schließen.
Insbesondere unverheiratete Paare und Kinderlose sollten ihren finanziellen Nachlass regeln. Dazu gehört übrigens auch das digitale Erbe. Datenspuren im Netz verschwinden nicht einfach mit dem Tod.
Zu den notwendigen Regelungen gehört auch der Umgang mit der Bank. Ohne entsprechende Vollmacht hat beispielsweise der Lebenspartner keinen Zugang zum Girokonto des Verstorbenen.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.