Mit Flugblatt zur Kündigung: Chef darf man nicht beleidigen

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Mitarbeiter dürfen keine Flugblätter verteilen, die den Arbeitgeber schlecht machen. Allerdings ist eine Kündigung dann nicht gerechtfertigt, wenn ein solches Flugblatt nur an einen einzigen Betriebsangehörigen verteilt wurde. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 9 Sa 832/15) ging es um die Kündigung des Teamleiters einer Paketzustellungsfirma.

Mit Bachelor in Kita: Mehr Erzieherinnen studieren

Zum Erzieherberuf führt längst nicht mehr nur eine schulische Ausbildung. Immer mehr angehende Erzieher haben einen Studienabschluss in Kindheitspädagogik. Das teilt die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) mit. Im Jahr 2014 haben 2019 Personen einen Bachelor in Kindheitspädagogik abgeschlossen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 23 Prozent. Typische akademische Abschlüsse von Kita-Mitarbeitern sind Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft und Kindheitspädagogik. »Das es in Kitas so wenige Akademiker gibt, liegt auch daran, dass Erzieher traditionell eine fachschulische Ausbildung machen«, sagt Kirsten Hanssen von der WiFF. Berufsbilder in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wurden früher akademisiert.

Ein Drittel weniger Förder-Jobs für Langzeitarbeitslose

Die Zahl der geförderten Jobs für Langzeitarbeitslose ist in den vergangenen zwei Jahren um mehr als ein Drittel auf rund 90 000 zurückgegangen. Der Rückgang der geförderten Jobs von 140 000 Ende 2013 auf derzeit etwa 90 000 Beschäftigungsangebote ist jedoch laut Bundesarbeitsministerium kein Hinweis für abnehmende Integrationsanstrengungen der Bundesregierung.

Das neue Förderprogramm für 33 000 Langzeitarbeitslose wirke nicht kurzfristig, es solle aber dauerhaft wirken. So lag im September 2015 die Zahl der integrierten Langzeitarbeitslosen bei 726, im Dezember bei knapp 2300 Teilnehmern.

Bei dem Programm, das im Mai 2015 anlief und bis 2020 mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattet ist, soll nach Ministeriumsangaben eine »nachhaltige Integration in qualitativ vergleichsweise hochwertige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt« versucht werden. Im Mittelpunkt des Programms stehe die gezielte Ansprache von Arbeitgebern, die Betreuung der vermittelten Arbeitnehmer sowie ein degressiver Lohnkostenzuschuss.

Finanzielle Hilfen erhöht: Mehr BAföG zum Meister

Die geplante Reform des Meister-BAföG wird noch einmal nachgebessert. Das kündigten die Bildungsexperten der Bundesregierung unlängst bei der ersten Lesung im Bundestag an. So soll der Beitrag zum Lebensunterhalt künftig zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Gesetzentwurf des Bundesbildungsministerium war ursprünglich nur eine Anhebung des Zuschussanteils von 44 auf 47 Prozent vorgesehen. Mit dem sogenannten Meister-BAföG unterstützt der Staat die berufliche Weiterbildung zur Fachkraft oder zum Handwerksmeister.

»Werkstatt-Beschäftigte sollten mehr verdienen«

Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ein. In der Sitzung am 13. Januar 2016 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für Beschäftigte in Werkstätten nicht mit den Leistungen aus der Grundsicherung gegenzurechnen, weil viele Menschen mit Behinderung teilweise bis zu 35 Stunden pro Woche arbeiten würden und neben dem »bescheidenen Werkstattgeld« auch auf Grundsicherung nach SGB XII angewiesen seien. Zusätzliche Gehaltszuwendungen dürften sie jedoch nicht behalten, weil das Geld auf die Grundsicherung angerechnet werde. Agenturen/nd

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