Abschlagsfreie Rente mit 63 jetzt zwei Monate später

Die Deutsche Rentenversicherung informiert

  • Lesedauer: 2 Min.

Auf die abschlagsfreie Rente mit 63 müssen Neurentner jetzt zwei Monate länger warten. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - so die offizielle Bezeichnung - können Versicherte des Jahrgangs 1953 nun frühestens mit 63 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen.

Das ist der erste Schritt der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters für diese Rentenart. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, bekommt diese Rente dann erst ab dem 65. Geburtstag.

Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die immer abschlagsfrei gezahlt wird, sind 45 Beitragsjahre. Dazu zählen neben Zeiten der Beschäftigung unter anderem auch die der Kindererziehung, des Bezugs von Krankengeld und von Arbeitslosengeld I (ALG I). Bei Versicherten, die in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos waren und Arbeitslosengeld bezogen, wird diese Zeit aber nur dann als Wartezeit anerkannt, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt war.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gingen im vergangenen Jahr 23 670 Anträge auf Rente mit 63 ein; davon 11 136 Anträge von Versicherten mit Wohnort in Sachsen, 5911 mit Wohnort in Sachsen-Anhalt und 6383 mit Wohnort in Thüringen.

Im Jahr 2014 waren bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 26 728 Anträge auf Rente mit 63 gestellt worden. nd

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