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Shoppen am 1. Mai - ver.di reicht Klage ein

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt. Wegen genehmigter Sonntagsöffnungen von Geschäften in Erfurt zieht die Gewerkschaft ver.di vor Gericht. Sie hat nach eigenen Angaben am Freitag Klage gegen die Rechtsverordnung der Stadt über verkaufsoffene Sonntage 2016 beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Verordnung sei offensichtlich rechtswidrig, teilte ver.di mit. »Vier Sonntagsöffnungen im Stadtzentrum und 17 weitere in Erfurter Ortsteilen entsprechen nicht mehr dem zwingend geforderten Ausnahmecharakter von Sonntagsöffnungen«, so die Gewerkschaft, deren Klage unter anderem die umstrittene Öffnung eines Einkaufszentrums am 1. Mai betrifft. dpa/nd

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