Anti-Asylpaket 2 passiert Länderkammer
Umstrittener Gesetzentwurf der Großen Koalition beschlossen / Brandenburg und Thüringen geben rechtliche Bedenken zu Protokoll / Grünen-Politiker wollen Überprüfung durch UN-Ausschuss
Berlin. Das Anti-Asylpaket 2 ist beschlossene Sache: Nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer den umstrittenen Gesetzentwurf der Großen Koalition zum weiteren Abbau des Asylrechts gebilligt. Damit werden nun Flüchtlinge aus bestimmten Ländern mit Schnellverfahren konfrontiert, zudem ist die Einschränkung des Familiennachzugs vorgesehen. Abschiebungen können zudem auch im Krankheitsfall möglich sein. Zudem billigte der Bundesrat die erleichterte Ausweisung straffällig gewordener Ausländer. Beide Gesetzentwürfe waren am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet worden – gegen die stimmen von Linkspartei und Grünen sowie bei 31 Nein-Stimmen aus den Regierungsfraktionen.
Die Bundesländer Brandenburg und Thüringen, in denen die Linkspartei mitregiert, gaben eine Protokollerklärung zu, Anti-Asylpaket 2 ab. Sie äußerten »Bedenken, ob die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes in allen Punkten völkerrechts- und verfassungskonform« sei. Dies gilt unter anderem für die Erleichterung von Abschiebungen im Krankheitsfall und die Erschwerung des Familiennachzugs.
Laut Zeit online haben der Bundestagsabgeordnete Volker Beck und die Europaabgeordnete Barbara Lochbihler den UN-Kinderrechtsausschuss inzwischen aufgefordert, die beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs zu überprüfen. »Das Asylpaket II ist eine Schmach für die Menschenrechte in Deutschland und eine Schande für CDU, CSU und SPD«, zitiert das portal aus einem Schreiben, in dem die Neuregelung kritisiert wird – sie offenbare einen »tiefen Mangel an Humanität«. Die Aussetzung des Familiennachzugs soll laut der beiden Grünen-Politiker gegen sieben Artikel und zehn Paragrafen der UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.
Darüber hinaus verabschiedete der Bundesrat einen Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, mehr finanzielle Mittel für Integration und Unterbringung von Flüchtlingen bereitzustellen. In der Länderkammer waren Anti-Asylpaket II und erleichterte Ausweisung von Ausländern nicht zustimmungspflichtig. Allerdings bestand die Möglichkeit, durch einen Einspruch die Verabschiedung zu verzögern. Agenturen/nd
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